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Polizei sieht nach Wehrhahn-Freispruch Staatsanwalt in Gefahr - Racheakt des Unschuldigen nicht ausgeschlossen

Archivmeldung vom 31.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de
Bild: Tony Hegewald / pixelio.de

Nach dem Freispruch im Prozess um den Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren gehen die Düsseldorfer Sicherheitsbehörden von einer erhöhten Gefährdungslage für den Ankläger der Staatsanwaltschaft aus. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" aus Justizkreisen erfuhr, hat die Polizei eine entsprechende Risikoanalyse für Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück angefertigt. Demnach will man nicht ausschließen, dass der freigesprochene Angeklagte Ralf S. womöglich einen Racheakt gegen den Anklagevertreter verüben könnte.

Wörtlich heißt es nach einer Überprüfung von Wohnort und Arbeitsplatz der Zielperson: "Eine Gefährdung des Oberstaatsanwalts Herrenbrück liegt vor." Hintergrund sind Aussagen eines ehemaligen Mithäftlings des 52-jährigen Tatverdächtigen. Kurz vor Prozessende hatte der Zeuge berichtet, wie der fast anderthalb Jahre inhaftierte rechtsradikale Ex-Soldat bei Mithäftlingen gegen den Oberstaatsanwalt gehetzt habe. Den Zellengenossen soll er gedroht haben: "Jeder, der mit dem Staatsanwalt zusammenarbeitet, ist dran." Bei der Vernehmung durch Düsseldorfer Polizeibeamte gab der Belastungszeuge weitere Details preis: Herrenbrück sei Jude und müsse dafür büßen, was er S. angetan habe.

Ferner habe der Ex-Soldat berichtet, wie er über die sozialen Netzwerke Leute rekrutieren wolle, die ebenfalls schlecht auf Oberstaatsanwalt Herrenbrück zu sprechen seien. Irgendwann wolle er dann zuschlagen. "Die Propagandaphase läuft bereits", soll S. dem Zeugen berichtet haben. Seit seiner vorzeitigen Freilassung im Mai durch Düsseldorfer Schwurgericht Landgericht wettert der 52-Jährige via Facebook gegen den Düsseldorfer Ankläger. Oberstaatsanwalt Herrenbrück hatte in seinem Plädoyer eine lebenslange Haftstrafe gefordert.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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