Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes "McPflege" gibt auf

"McPflege" gibt auf

Archivmeldung vom 11.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Projekt sei eingestellt worden, wurde gestern auf telefonische Anfragen bei dem Billiganbieter "McPflege" mitgeteilt. Bis zu diesem Zeitpunkt warb das Unternehmen offensiv damit, osteuropäisches Personal zu vermitteln, das für zwei Euro Stundenlohn angeblich legal eine 24-Stunden-Betreuung in Haushalten mit Pflegebedürftigen leistet. Bundesweit waren etwa 20 Filialen geplant.

"Von Anfang an haben wir das Geschäftskonzept als moderne Sklaverei bewertet, heute ist der Betrieb eingestellt", konstatiert Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa). Der bpa vertritt nahezu 5.000 Pflegeeinrichtungen in Deutschland.

"Das bedeutet für uns zunächst einen Erfolg, Wir nehmen an, dass insbesondere unsere sachlichen Ausführungen zur tatsächlichen Rechtslage von Agenturen wie dieser maßgeblich zur Aufgabe des Bremer Unternehmens beigetragen haben", so der Bundesgeschäftsführer des bpa.

"Wir weisen mit Nachdruck darauf hin, dass "McPflege" kein neues Phänomen auf dem Pflegemarkt darstellt. Tatsächlich gibt es diverse andere Anbieter, die mit ähnlichen, unseren Erachtens illegalen Geschäftspraktiken arbeiten. Es ist an der Zeit, damit aufzuräumen", fordert Bernd Tews als Konsequenz der heutigen Entwicklung.

"Das Beispiel 'McPflege' zeigt deutlich, dass die kommerzielle Intention der Vermittlungsagenturen ohne adäquate Prüfung des rechtlich Zulässigen zu einer erheblichen Erklärungsnot aufseiten dieser Anbieter führt.

Um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor derartigen Geschäftspraktiken zu schützen, muss die Politik gerade für solche Anbieter gesetzlichen Zulassungsverfahren auf den Weg bringen. Deren einziges Ziel sollte sein, zu prüfen, ob tatsächlich die rechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Nur so kann verhindert werden, dass pflegebedürftige Menschen zum Spielball der Geschäftsinteressen derartiger Anbieter gemacht werden", erklärt Tews. "'Billig heißt nicht automatisch 'gut", und ist insbesondere nicht vergleichbar mit den Angeboten seriöser, zuverlässiger Pflegeeinrichtungen."

Quelle: Pressemitteilung Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte scharf in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige