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Eltern können Verantwortung nicht an der Schwimmbadkasse abgeben

Archivmeldung vom 19.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: jutta rotter / pixelio.de
Bild: jutta rotter / pixelio.de

"Unser Kind ist verschwunden, bitte helfen sie uns". Mit diesem Wunsch besorgter Eltern werden die Rettungsschwimmer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) an Küsten, bewachten Binnengewässern und in Schwimmbädern tagtäglich konfrontiert. Meistens geht die Familienzusammenführung nach kurzer oder längerer Suche erfolgreich aus. "Es gibt aber auch Eltern, die meinen, die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Kinder an der Schwimmbadkasse oder mit dem Kauf einer Kurkarte an den Schwimmmeister oder die Rettungsschwimmer abgeben zu können", berichtet Jörg Jennerjahn, Referatsleiter Einsatz in der Zentrale der DLRG in Bad Nenndorf. "Die werden schon aufpassen, dass unserem Kind nichts passiert. Diesen Satz hören unsere Rettungsschwimmer oft", beschreibt Jennerjahn den Alltag auf den Wachstationen.

Dabei sind Eltern die natürlichen Garanten für die Sicherheit und Unversehrtheit ihrer Kinder. Diese Garantenstellung geben sie auch nicht mit dem Kauf einer Eintrittskarte ab. Kinder, insbesondere die Kleinsten, zu beaufsichtigen und im Wasser stets in Griffweite zu sein, ist der beste Schutz vor Unfällen und vor dem Ertrinken. "Die Eltern sollten wissen", so Jörg Jennerjahn weiter "dass ganz kleine Kinder leise Ertrinken". Schon eine kleine Welle kann sie aus dem Gleichgewicht bringen und sie geraten unter Wasser. Dann hilft nur schnelles beherztes Zupacken, um den Sohn oder die Tochter vor dem Ertrinken zu retten.

Auch Kinder, die eine Seepferdchenprüfung erfolgreich absolviert haben, gelten nicht als sichere Schwimmer. Eltern, so der Rat der Rettungsschwimmer, sollten auch auf die etwas älteren ein wachsames Auge haben.

"Die ehrenamtlichen Rettungsschwimmer haben eine Garantenstellung beim Wachdienst am Wasser", sagt der Referatsleiter der DLRG. "Sie werden alles tun, um Menschen vor dem Ertrinken zu retten. Sie haben aber keine Anweisungsbefugnis und können nur durch Argumente überzeugen. Wir brauchen deshalb die Eltern als verantwortungsvollen Sicherheitspartner am Wasser, damit der Familienurlaub ungetrübt bleibt", so Jennerjahn.

Quelle: DLRG - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (ots)

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