Zeitung: Mindestlohn-Kontrolleure verhängten nur 200.000 Euro an Bußgeldern
Archivmeldung vom 27.05.2016
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDie Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll hat 2015 lediglich Bußgelder in Höhe von insgesamt 194.184 Euro gegen Arbeitgeber verhängt, die den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde unterlaufen haben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor, über die die "Rheinische Post" (Donnerstagsausgabe) berichtet.
Demnach gab es 2015 bundesweit lediglich 705 Ermittlungsverfahren der FKS wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Bundesregierung hatte zugesichert, Personalengpässe bei der FKS durch Neueinstellungen und mehr Auszubildende aufzulösen.
Der Antwort zufolge soll der Zoll zwischen 2017 und 2022 insgesamt 1.600 zusätzliche Planstellen in diesem Bereich erhalten. Dennoch hat die Bundesregierung aber 257 FKS-Mitarbeiter zur Bewältigung der Flüchtlingskrise an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundespolizei "vorübergehend abgeordnet", wie es in der Antwort heißt. "Wenn es um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns geht, haben Arbeitgeber vom Gesetzgeber nichts zu befürchten", sagte Linken-Abgeordnete Jutta Krellmann.
Gewerkschaft NGG kritisiert Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohn kritisiert und eine spürbare Aufstockung der Lohnuntergrenze gefordert: "Dieses Urteil wird Zehntausende Geringverdiener teuer zu stehen kommen", sagte NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). "Umso wichtiger ist jetzt, dass der Mindestlohn auf über neun Euro angehoben wird."
Mit der Entscheidung der Erfurter Richter sei eine Umgehungsstrategie der Lohnuntergrenze höchstrichterlich gebilligt worden. "Dieses Urteil ist nicht im Sinne der Erfinder des Mindestlohns", so Rosenberger.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am Mittwoch entschieden, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld auf den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro pro Stunde anrechnen können. Rosenberger forderte die Bundesregierung auf, dass Mindestlohngesetz nachzubessern. "Mindestlohn und Sonderzahlung gehören getrennt", sagte die Gewerkschaftschefin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur