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BGH: Hotelbetreiber dürfen rechtsextremistische Gäste abweisen

Archivmeldung vom 09.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos
Haupteingang und Neubau des Bundesgerichtshof, Karlsruhe. Bild: Dionysos

Hotelbetreibern ist es grundsätzlich erlaubt Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag. Diese Regelung gelte allerdings nicht, wenn einem Gast die Buchung bereits bestätigt wurden.

Damit erzielte der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt einen Teilerfolg. Er hatte geklagt, weil im ein Hotel in Bad Saarow wegen seiner Gesinnung Hausverbot erhalten hatte. Voigt fühlte sich daraufhin diskriminiert. Seine Frau buchte im Jahre 2009 für das Ehepaar in einem Wellnesshotel. Nachdem der Hotelbetreiber zunächst eine Bestätigung herausgeschickt hatte, teilte er den Eheleuten wenig später mit, dass ihnen ein Aufenthalt dort nicht gewährt werden könne und erteilte kurzerhand ein Hausverbot. Die politische Überzeugung des Klägers sei nicht mit dem Ziel des Hotels zu vereinbaren, hieß es zur Begründung. Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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