Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln
Archivmeldung vom 30.05.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGegenstand der Verfassungsbeschwerde ist der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2. und 3. März 2006, wonach ab dem 1. August 2006 die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung von 2006 die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen ist.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie
unzulässig ist.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Der Beschwerdeführer hat eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht dargelegt. Er greift mit dem
Beschluss der Kultusministerkonferenz eine Entscheidung an, die keine
unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen hat, sondern der Umsetzung in den
einzelnen Bundesländern bedarf. Diese Umsetzungsakte betreffen
unmittelbar Schüler und gegebenenfalls Bedienstete staatlicher Behörden,
denn diese sollen dadurch zur Beachtung der von der
Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln verpflichtet
werden. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht
gehalten, die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich
vielmehr frei, wie bisher zu schreiben. Daran ändert auch der Umstand
nichts, dass der Beschluss der Kultusministerkonferenz einen Appell an
alle Verlage und Publikationsorgane enthält, sich an die veränderten
Rechtschreibregeln zu halten.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht