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Brunner-Prozess: Revision gegen lange Haftstrafe

Archivmeldung vom 07.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Edith Ochs / pixelio.de
Bild: Edith Ochs / pixelio.de

Nach dem Urteil im Brunner-Prozess haben die Anwälte des Hauptangeklagten Markus S. Revision gegen die Haftstrafe für ihren Mandanten eingelegt. Er habe dies bereits am Montag getan, sagte Verteidiger Maximilian Pauls am Dienstag in München. Markus S. war am Montag zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hauptangeklagten Mord aus niederen Beweggründen vorgeworfen.

S. sei zu Unrecht des Mordes verurteilt worden, so Pauls, die Tat sei als Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Totschlag zu werten. Brunner war im vergangenen September am Münchener S-Bahnhof Solln niedergeschlagen und getreten worden. Im Laufe des Prozesses stellte sich heraus, dass Brunner nicht an den Schlägen, sondern an den Folgen eines Herzanfalls starb.

Zudem soll Brunner am S-Bahnhof zuerst zugeschlagen haben. Die Verteidigung hatte daher niedrigere Haftstrafen für die Angeklagten von drei bis sieben Jahren gefordert. Der Komplize von Markus S., Sebastian L., war zu sieben Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Ihm wurde schwere Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Auch gegen seine Verurteilung soll in den nächsten Tagen Revision eingelegt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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