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Strafverfahren eingestellt: Limburger Bischof muss 20.000 Euro zahlen

Archivmeldung vom 18.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2012)
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2012)

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg ist mit Beschluss des Amtsgerichts Hamburg bereits am 13. November vorläufig eingestellt worden. Das teilte das Hanseatische Oberlandesgericht erst am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft habe zugestimmt und der Bischof müsse eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro an die Staatskasse entrichten. Der Beschluss sei "nicht anfechtbar", so das Gericht.

Am 25. September hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg beim Amtsgericht Hamburg den Erlass eines Strafbefehls gegen Tebartz-van Elst beantragt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 11. September 2012 in zwei Fällen falsche Versicherungen an Eides Statt vor dem Landgericht Hamburg abgegeben zu haben. In zwei von dem Beschuldigten vor dem Landgericht Hamburg betriebenen Zivilverfahren gegen die Spiegel-Verlag und einen für den Verlag tätigen Journalisten hatte Tebartz-van Elst zur Glaubhaftmachung seiner Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung jeweils eine von ihm unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung einreichen lassen, in der er bestimmte Behauptungen über ein Gespräch mit einem Spiegel-Reporter aufstellte. Diese Erklärung war nach dem Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen falsch. Der Spiegel-Reporter hatte den Dialog mit einer Kamera gefilmt. Zwar ist das Verfahren offiziell nur "vorläufig" eingestellt, wenn der Beschuldigte die Auflage erfüllt, also den Geldbetrag zahlt, wird die Tat aber nicht mehr verfolgt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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