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Streitfall Canaletto: Erbe fordert Gemälde vom Bund zurück

Archivmeldung vom 22.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ärger für den Bund: In seiner Januar-Ausgabe berichtet das Kunstmagazin art von einem pikanten Streit um ein Gemälde des Malers Bernardo Bellotto (1722 bis 1780), Künstlername Canaletto.

Seit 1961 hing seine Darstellung des Dresdner Zwingergrabens, von dem eine größere Fassung in der Dresdner Gemäldegalerie Alte Meister zu sehen ist, im Speisesaal der Bonner Villa Hammerschmidt. Horst Köhler muss nun auf das Gemälde verzichten - es wurde vom Bonner Amtssitz des Bundespräsidenten zum Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Berlin gebracht, wo über sein weiteres Schicksal entschieden wird. Grund für den Umzug: Juan Carlos Emden, Enkel eines jüdischen Hamburger Kaufmanns, verlangt die Herausgabe des Gemäldes, das sein Großvater 1938 unter Druck an die Nazis verkauft haben soll. Die Bundesrepublik, in deren Besitz sich das Bild seit Kriegsende befindet, weigert sich bislang, das Meisterwerk abzugeben. Der Geschäftsmann und Kunstsammler Max James Emden, so die Schilderung des Anwalts seines Enkels, hat sich 1929 aus dem Geschäftsleben in Deutschland in die Schweiz zurückgezogen, wo er von Einkünften aus seinen florierenden Kaufhäuser lebte. Der jüdische Kaufmann geriet unter Druck, als die Nationalsozialisten begannen, sein Vermögen zu konfiszieren. Deshalb trennte er sich zwischen 1938 und 1941 von seinen Kunstschätzen, darunter Werke von Claude Monet und Vincent van Gogh, sowie drei Canalettos. 1945 gelangten die Gemälde in den "Central Collecting Point", an dem die Amerikaner von Nazis geraubte Kunst zusammenzogen. Dieser Bestand ging in den Besitz der jungen Bundesrepublik über - und Canalettos Bild als Leihgabe des Bundes in die Villa Hammerschmidt. Die Situation scheint festgefahren: Während das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen keinen Zusammenhang zwischen dem Verkauf und der Verfolgung des Kaufmanns sieht, ist Emdens Anwalt vom erzwungenen Verkauf überzeugt. Eine Klage gegen den Bund hält er jedoch für ausgeschlossen und hofft auf Einsicht der zuständigen Stellen. Ob Köhlers Entscheidung, das Gemälde abzuhängen, Bewegung in die Sache bringt, bleibt abzuwarten - eine Stellungnahme gab er nicht ab.

Quelle: Pressemitteilung art, Gruner-Jahr

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