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Verdacht des illegalen Rennens: Polizei beschlagnahmt drei Fahrzeuge

Freigeschaltet am 18.03.2025 um 15:30 durch Mary Smith
Symbolbild: Verdacht des illegalen Rennens: Polizei beschlagnahmt drei Fahrzeuge und bittet um Hinweise.
Symbolbild: Verdacht des illegalen Rennens: Polizei beschlagnahmt drei Fahrzeuge und bittet um Hinweise.

Wegen des Verdachts eines illegalen Fahrzeugrennens in der Hildener Innenstadt am Montagabend, 17. März 2025, beschlagnahmte die Polizei zwei Autos der Marke BMW sowie ein Motorrad der Marke BMW und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen die Fahrer im Alter von 19, 25 und 34 Jahren ein.

Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen:

Gegen 20:40 Uhr vernahmen Einsatzkräfte der Polizei Hilden auf der Kirchhofstraße in Höhe der Polizeiwache ein aufheulendes Motorengeräusch. Sie stellten ein Motorrad fest, welches mit augenscheinlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Kirchhofstraße in Richtung Richrather Straße befuhr. Dem Motorrad folgten zwei Autos der Marke BMW, die zunächst in Höhe der Einmündung zur Kolpingstraße ein Auto überholten, um dem Motorrad anschließend mit augenscheinlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit zu folgen.

Wegen des Verdachts der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen leiteten die Einsatzkräfte der Polizei unmittelbar eine Fahndung ein.

Die Beamtinnen und Beamten konnten die Fahrzeuge, ein BMW M2, ein BMW 3er sowie ein Motorrad (BMW S1000), im Einmündungsbereich zur Richrather Straße mitsamt ihrer Fahrer auf einem Parkplatz antreffen.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf leiteten die Einsatzkräfte ein Ermittlungsverfahren ein und beschlagnahmten die als Tatmittel geltenden Fahrzeuge. Zur weiteren Beweissicherung wurde zudem das Handy des 19-jährigen Motorradfahrers sowie des 34-jährigen BMW M2-Fahrers beschlagnahmt.

Die Polizei bittet Zeuginnen oder Zeugen, die das Kraftfahrzeugrennen beobachtet haben oder durch die Fahrweise der Fahrzeugführer gefährdet wurden, sich jederzeit mit der Polizei Hilden, Telefon 02103 898-6410, in Verbindung zu setzen.

Zudem möchte die Polizei den aktuellen Vorfall zum Anlass nehmen, um eindringlich vor der Ausrichtung, Durchführung oder auch der Teilnahme an einem seit 2017 mit empfindlichen Strafen belegten, verbotenen Kraftfahrzeugrennen zu warnen. Bei einem Verstoß droht nicht nur der Besitzverlust des Autos. Die ermittelnden Beamtinnen und Beamten prüfen auch, ob der Fahrer oder die Fahrerin zum Führen von Fahrzeugen weiterhin geeignet ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis könnte die Folge sein.

Die Polizei setzt bei derartigen Delikten auf eine Null-Toleranz-Strategie und schreitet gegen die Menschen, die durch ihr Rasen das Leben von Unbeteiligten gefährden, konsequent ein.

Quelle: Polizei Mettmann (ots)

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