Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Alkohol im Straßenverkehr

Alkohol im Straßenverkehr

Archivmeldung vom 17.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: krü / pixelio.de
Bild: krü / pixelio.de

Wer jetzt auf dem Münchner Oktoberfest und anderen Herbst- oder Weinfesten unbeschwert mitfeiern will, sollte laut ADAC Auto und Fahrrad stehen lassen. Wen die Polizei zur Alkoholkontrolle bittet, der muss mit unangenehmen Folgen rechnen. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fährt, ohne alkoholisiert aufzufallen, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt. Das heißt in aller Regel: Geldbuße von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte in Flensburg.

Wer mit seinem Pkw einen Unfall verursacht oder auffällig fährt, begeht bereits ab 0,3 Promille eine Straftat und wird mit einem Fahrverbot oder mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug und sieben Punkten in Flensburg belangt.

Autofahrer, die mit 1,1 Promille oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als absolut fahruntüchtig. Auch ohne alkoholtypisches Fehlverhalten im Straßenverkehr liegt hier nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Es droht eine hohe Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.

Ähnliches gilt für Radfahrer, die betrunken erwischt werden. Sie sind bei 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Auch sie können den Führerschein verlieren, wenn die Führerscheinbehörde wegen der hohen Alkoholisierung auf eine Untauglichkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließt. Dies hätte eine MPU zur Folge.

Am Morgen nach einem bierseligen Festbesuch ist man häufig noch nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Deswegen: nach durchzechter Nacht immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Denn auch mit sogenannten Promillekillern sollte man laut ADAC vorsichtig sein. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Bier- oder Weingenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen.

Quelle: ADAC

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte befiel in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige