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Hackerangriff auf die Internetseite der Polizei in Nordrhein-Westfalen hat keine strafrechtlichen Folgen

Archivmeldung vom 23.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild von der abgeschalteten Webseite der Polizei NRW
Bild von der abgeschalteten Webseite der Polizei NRW

Der Hacker, der am 27. Januar 2012 das Computernetzwerk der nordrhein-westfälischen Polizei angegriffen hatte, wird strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen. Nach Angaben der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt. Das Innenministerium habe keinen Strafantrag gestellt und die Polizei kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gesehen, sagte Oberstaatsanwältin Dr. Karin Schwarz der Zeitung. Ein Schaden sei nicht entstanden, sensible Daten der Polizei nicht ausgespäht worden.

Der Hacker sei an der Oberfläche geblieben. Deshalb werde es keine weitere Suche nach dem Täter geben, sagte Schwarz dem Westfalen-Blatt. Der Hacker war am 27. Januar in das geschützte Presseportal der Polizei eingedrungen. Der Täter richtete aber keinen Schaden an, sondern unterrichtete die Polizei per Email über bestehende, zu schließende Sicherheitslücken. Am 30. Januar schaltete das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) den kompletten Internetauftritt ab. Bei einer anschließenden Überprüfung der Netzwerksicherheit wurden gravierende Mängel entdeckt, heißt es in dem Zeitungsbericht. Die Internetseite wurde erst am 16. März in abgespeckter Form wieder online gestellt. Das Angebot soll nach LZPD-Angaben nach und nach erweitert werden. Auch Bürgerinformationen zum Herunterladen und Online-Formulare zur Anzeigenerstattung sollen bald wieder zur Verfügung stehen. Ende April werde das Angebot durch Informationen aus den 47 Kreispolizeibehörden erweitert. Bis dahin informiere das LZPD über herausragende Einsatzlagen. Die geplante Einrichtung eines komplett neuen Portals könne noch bis 2013 dauern. Derzeit kann auch die bundesweit erste Polizei-App, die NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Februar 2011 vorstellte, nicht genutzt werden, schreibt das Westfalen-Blatt. Offen ist auch, ob das soziale Netzwerk Facebook in das neue Portal eingebunden wird. Die Seite hatte vor dem Abschalten acht Millionen Zugriffe im Monat. Über die Internetwache waren im vergangenen Jahr 56 000 Anzeigen erstattet worden. Außerdem erreichten die Polizei auf diesem Weg 4500 Hinweise von Bürgern.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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