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Tarifverdienste im Jahr 2024 um 4,8 % gestiegen

Freigeschaltet am 28.02.2025 um 08:10 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Die Tarifverdienste in Deutschland einschließlich Sonderzahlungen waren im Jahr 2024 um 4,8 % höher als im Vorjahr. Ohne Sonderzahlungen nahmen die Tarifverdienste im Jahr 2024 um 4,3 % zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Verbraucherpreise um 2,2 %. Damit stiegen die Tarifverdienste erstmals seit dem Jahr 2020 wieder stärker als die Verbraucherpreise. Der deutlich stärkere Anstieg der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen ist hauptsächlich auf die Zahlungen von Inflationsausgleichprämien sowie höhere Tarifabschlüsse zurückzuführen.

Hoher Anstieg der Tarifverdienste im Bereich "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen"

Die stärksten Anstiege der Tarifverdienste mit Sonderzahlungen waren im Jahr 2024 in den Wirtschaftsabschnitten "Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz" (+9,0 %) und "Land- und Forstwirtschaft, Fischerei" (+5,4 %) zu verzeichnen. Dagegen fielen die Erhöhungen im Bereich "Finanz- und Versicherungsdienstleistungen" (+2,7 %) sowie in den Bereichen "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" (+2,9 %) und "Information und Kommunikation" (+3,0 %) am geringsten aus. Ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelten sich die tariflichen Verdienste im "Gastgewerbe" (+3,9 %). Die vergleichsweise geringe Veränderung im "Gastgewerbe" ist dabei auch im Zusammenhang mit dem hohen Anstieg im Jahr 2023 (+7,1 %) zu bewerten.

Untere Leistungsgruppen profitieren prozentual am meisten von Inflationsausgleichsprämien

Nachdem bereits im Jahr 2023 insbesondere die unteren Leistungsgruppen überproportional durch die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie bei der tariflichen Verdienstentwicklung profitierten, waren auch im Jahr 2024 ähnliche strukturelle Effekte durch die Auszahlung von Inflationsausgleichsprämien zu beobachten.

Neben den normalen Lohnerhöhungen sorgt die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämien sowohl unterjährig als auch auf das Jahr 2024 betrachtet für ein höheres Niveau des Tarifindex mit Sonderzahlungen. Da diese Prämien in der Regel als Festbetrag - unabhängig von der Leistungsstufe - ausgezahlt wurden, profitierten geringer Verdienende prozentual stärker von dieser steuerfreien, tariflich vereinbarten Sonderzahlung.

Methodische Hinweise:

Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sind ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung sowie ein Orientierungsmaßstab, etwa in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen. Einen detaillierten Überblick über die Berechnung des Tarifindex bietet der Methodenbericht zum Tarifindex.

Für die Berücksichtigung im Tarifindex ist der Zeitpunkt der Zahlungswirksamkeit entscheidend, der im Tarifabschluss vereinbart ist. Damit sind beispielsweise die Erhöhungen aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (Abschluss 22. April 2023), die zum 1. März 2024 ausgezahlt wurden (Pauschale von 200 Euro sowie Tarifsteigerung um 5,5 %, dabei insgesamt mindestens eine Steigerung um monatlich 350 Euro), nicht im Tarifindex 2023 abgebildet, sondern werden im 1. Quartal 2024 sichtbar.

Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Kontext der Vorjahresentwicklung zu betrachten. Beispielsweise können unterdurchschnittliche Entwicklungen im Jahr 2024 teilweise anhand von überdurchschnittlichen Entwicklungen im Jahr 2023 erklärt werden. Ebenfalls kann dies umgekehrt geschehen. Beim Index mit Sonderzahlungen sind teilweise auch Effekte von im Jahr 2023 ausgezahlten Inflationsausgleichsprämien maßgeblich.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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