Freispruch für ROBIN WOOD-Aktivisten
Archivmeldung vom 26.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie vier ROBIN WOOD-AktivistInnen, die am 14. Oktober 2008 gegen den Bau eines neuen Kohlekraftwerksblocks in Mannheim protestiert hatten, müssen keine Geldstrafe zahlen. Das hat heute das Amtsgericht Mannheim entschieden.
Das Gericht hatte den Vieren nach der Aktion einen Strafbefehl wegen Hausfriedensbruchs geschickt, wonach drei von ihnen ohne mündliche Verhandlung je 450 Euro hätten zahlen müssen, der vierte sogar 900 Euro. Gegen diese strafrechtliche Verfolgung ihrer Klimaschutz-Aktion hatten sich die UmweltschützerInnen mit einem Einspruch gewehrt - und hatten damit heute Erfolg!
Die AktivistInnen waren am 14. Oktober 2008 auf einen Verladekran der GKM (Großkraftwerk Mannheim AG) im Stadtteil Neckarau geklettert und hatten dort in etwa 40 Meter Höhe ein Transparent mit der Aufschrift „Saubere Kohle ist eine dreckige Lüge“ entrollt. Damit protestierten sie öffentlichkeitswirksam gegen den Plan der GKM, dort einen 911-Megawatt-Kohlekraftwerksblock zu errichten. Angesichts der dramatischen Schäden durch den Klimawandel hat sich in Mannheim – ebenso wie an vielen weiteren geplanten Standorten für neue Kohlekraftwerke in Deutschland – ein breiter Widerstand gegen das Bauvorhaben formiert. Denn Kohle zu verstromen, ist eine besonders klimaschädliche Form der Energieerzeugung. Wer jetzt noch neue Kohlekraftwerke baut, blockiert damit auf Jahrzehnte die Wende hin zu klimafreundlichen, erneuerbaren Energien.
Die AktivistInnen erläuterten dem Gericht, ihre persönliche Motivation für die Aktion und wiesen dann darauf hin, dass der erkletterte Kran frei zugänglich war. Die geladenen Zeugen widersprachen dem nicht. Somit ließ sich der Vorwurf eines Hausfriedensbruchs nicht aufrechterhalten.
„Der Inhalt der Ermittlungsakte war äußerst dürftig. Staatsanwaltschaft und Gericht aber haben geflissentlich darüber hinweggesehen. Das Gericht war noch während der Verhandlung heute sehr bemüht, zu einer Verurteilung zu kommen. Das hat zu einem völlig überflüssigen Verfahren geführt und die Umweltschützer unnötig dem Risiko einer Verurteilung ausgesetzt“, kommentiert Rechtsanwalt Martin Heiming.
Vor Prozessbeginn hatten UnterstützerInnen der ROBIN WOOD-AktivistInnen vor dem Gericht ein Banner mit der Aufschrift „Kein weiteres Kohlekraftwerk“ entrollt. Mehrere JournalistInnen verfolgten den Prozess vor Ort. „Wir haben uns sehr über das öffentliche Interesse an dem Prozess gefreut. Es zeigt, dass die Auseinandersetzung um das Kraftwerk die Bürgerinnen und Bürger in Mannheim weiterhin sehr bewegt. Der Kampf darum ist noch längst nicht beendet“, sagt ROBIN WOOD-Aktivist Alexander Gerschner.
Quelle: ROBIN WOOD