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Ende 2018 rund 32 800 Prostituierte bei Behörden angemeldet

Archivmeldung vom 26.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ende 2018 waren bei den Behörden in Deutschland rund 32 800 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 1 600 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis nach dem seit 1. Juli 2017 geltenden Gesetz.

Die Ergebnisse basieren teilweise auf noch im Aufbau befindlichen Verwaltungsstrukturen. Dies schränkt die Aussagekraft der Daten ein.

Knapp ein Fünftel der angemeldeten Prostituierten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Von den 32 800 angemeldeten Prostituierten waren 25 000 (76 %) 21 bis 44 Jahre alt. 5 700 (17 %) waren 45 Jahre oder älter und 2 000 (6 %) waren zwischen 18 und 20 Jahren alt. 6 200 Prostituierte (19 %) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 11 400 (35 % aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3 200 (10 %) und die ungarische mit 2 400 (7 %).

Zum Jahresende 2018 wurden 1 600 Prostitutionsgewerbe aufgrund einer erteilten oder vorläufigen Erlaubnis nach dem ProstSchG betrieben. Bei 1 530 (96 %) der gemeldeten Prostitutionsgewerbe handelte es sich um Prostitutionsstätten (zum Beispiel Bordelle). Auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und -veranstaltungen entfielen zusammen 70 (4 %) der Erlaubnisse.

Hinweise zur Aussagekraft der Statistik - Verwaltungsstrukturen zum Teil noch im Aufbau

Die Ergebnisse der Statistik nach dem ProstSchG basieren auf den Angaben der zuständigen Behörden und den zugehörigen Verwaltungsvorgängen. Für die Prostituierten besteht laut Gesetz Anmeldepflicht und für die Prostitutionsgewerbe Erlaubnispflicht. Die Statistik wurde im Berichtsjahr 2017 zum ersten Mal durchgeführt. Allerdings war zum Stichtag 31.12.2017 in einigen Bundesländern beziehungsweise Kreisen oder Gemeinden noch keine Anmeldung oder Genehmigung einer Prostitutionstätigkeit oder eines Prostitutionsgewerbes möglich. So waren Ende 2017 bundesweit rund 7 000 Prostituierte bei den Behörden gültig angemeldet. Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 1 350. Zum Berichtsjahr 2018 wurden erstmals aus allen Bundesländern Verwaltungsvorgänge gemeldet. Dennoch basiert die Statistik zum Jahresende 2018 zum Teil auf noch im Aufbau befindlichen Verwaltungsstrukturen. Dies schränkt die Aussagekraft der Daten ein. Da die Statistik die Verwaltungsvorgänge auf Basis des ProstSchG abbildet, können auch bei späteren Erhebungen keine Angaben über nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte gemacht werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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