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Stuttgart: 48.100 Stück E-Zigaretten beschlagnahmt

Archivmeldung vom 14.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Zoll
Bild: Zoll

Insgesamt 48.100 Stück unversteuerte Einweg E-Zigaretten stellten Beamte des Hauptzollamtes Stuttgart am 11. Oktober 2022 auf der Bundesautobahn 8 bei Stuttgart sicher.

Bei einer gemeinsamen Kontrolle von Zoll und Polizei geriet ein österreichischer Sprinter in das Visier der Beamten. Auf Befragen gab der Fahrer an, aus Frankreich zu kommen und auf dem Heimweg nach Österreich zu sein. Zudem habe er eine unbekannte Ladung dabei, die er für einen Bekannten von Stuttgart nach München transportiert. Eine Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers durch die Polizei ergab, dass er unter Drogeneinfluss unterwegs war.

Bei der Überprüfung der Ladung durch die Zollbeamten kamen Kartons mit asiatischen Schriftzeichen zum Vorschein. In den Kartons befanden sich verpackte Einweg E-Zigaretten mit deutscher Beschriftung, jedoch ohne die notwendigen deutschen Steuerzeichen. Die 48.100 Stück Einweg E-Zigaretten mit einem Inhalt von rund 100.000 ml Liquid von zwei verschiedenen Marken und unterschiedlichen Geschmacksrichtungen stehen zudem im Verdacht eine Markenfälschung für den deutschen Markt zu sein.

Die E-Zigaretten wurden sichergestellt und gegen den Fahrer neben einer Ordnungswidrigkeit wegen Fahrens unter Drogeneinfluss auch ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Der Steuerschaden beläuft sich auf rund 15.000 Euro.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Stuttgart übernommen.

Hintergrundinformation:

Am 01.07.2022 trat eine wichtige Änderung im Bereich der Tabaksteuer in Kraft. Nikotinhaltige Substanzen sog. Substitute (Liquids) für Tabakwaren, die bislang in Deutschland nicht der Tabaksteuer unterlagen, sind seit dem 01.07.2022 im Sinne des Tabaksteuergesetzes steuerpflichtig. Unabhängig vom Nikotingehalt unterliegen somit Produkte, die zur Verwendung in E-Zigaretten bestimmt sind, der Tabaksteuer.

Quelle: Hauptzollamt Stuttgart (ots)

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