Richter wollen Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch streichen
Archivmeldung vom 26.02.2018
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Freigeschaltet durch André OttBus- und Bahnfahren ohne Fahrschein soll als Delikt aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das fordert der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt. Um Schwarzfahrer zu bestrafen, reiche die Einstufung als Ordnungswidrigkeit, erklärte Landesvorsitzender Markus Niester der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.
Er begründet die Forderung vor allem mit dem technischen Wandel. "Früher hat sich der Schwarzfahrer in die Straßenbahn geschlichen und vor dem Schaffner versteckt. Dazu brauchte es kriminelle Energie", sagte Niester. "Heute setzen die Verkehrsbetriebe auf Automaten, Kontrollen gibt es kaum. Der Unrechtsgehalt ist beim Schwarzfahren nicht mehr so hoch wie früher."
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)