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Krankenkassen dürfen ab 1. Januar 2015 Beitragssatz wieder selbst bestimmen

Archivmeldung vom 30.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Hermann Gröhe (2010)
Hermann Gröhe (2010)

Foto: CDU Deutschlands/Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Krankenkassen in Deutschland werden ab 1. Januar 2015 die Höhe ihres Beitragssatzes wieder selbst bestimmen können. Ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) soll Anfang Juli in Kraft treten und zum 1. Januar 2015 wirksam werden, wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" aus Koalitionskreisen erfuhr. Damit entfallen auch die pauschalen Zusatzbeiträge.

Der Beitragssatz für Arbeitgeber soll bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben werden. Die Arbeitnehmer sollen ebenfalls fest 7,3 Prozent zahlen. Der bereits heute allein von den Arbeitnehmern finanzierte Anteil von 0,9 Prozent am Beitragssatz soll flexibler Teil eines neuen Zusatzbeitrages werden. Die Kassen können nach eigener Finanzlage entscheiden, ob sie diesen erhöhen oder senken. "Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil", sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn.

Zugleich gebe es weiterhin Wettbewerb zwischen den verschiedenen Kassen. SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach betonte: "Die kleine Kopfpauschale war eine besondere Belastung für Rentner und Geringverdiener." Mit der Gesetzesänderung sei die Debatte um eine Kopfpauschale "für immer" beendet.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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