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Beschwerden gegen Deutsche Bahn häufen sich

Archivmeldung vom 24.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Deutsche Bahn AG
Deutsche Bahn AG

Ungeachtet der Diskussion um überhitzte ICE-Züge häufen sich beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Beschwerden von Bahnkunden, die wegen der Verspätung ihres Zuges eine Entschädigung beantragen. Seit Sommer 2009 ist die Bahn verpflichtet, bei Fahrplanüberschreitungen von mehr als 60 Minuten bis zur Hälfte des Ticketpreises zu erstatten. Schriftlich reklamierende Kunden bekamen in mehreren Fällen von der Bahn die Antwort, sie sollten die Fahrkarte als Beleg einreichen, nur so sei eine Entschädigung möglich. Die meisten Kunden hatten das Ticket aber bereits ihrer Reklamation beigefügt.

In einem dem EBA vorliegenden Beschwerdebrief heißt es etwa: "Ich hoffe doch sehr, dass das Verlieren von Fahrkarten durch die Deutsche Bahn nicht ein Weg ist, Kunden von ihrer zustehenden Entschädigung abzuhalten." Die Leiterin der Schlichtungsstelle Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen, Sara Zühlsdorff, bestätigt gegenüber dem "Spiegel", dass es "immer wieder" derartige Fälle gebe. Sie erschwerten die Arbeit, "weil die Beweislast beim Kunden liegt". Ein Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes, der Aufsichtsbehörde der Bahn, erklärte, die Problematik sei "derzeit Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens". Bis zum Abschluss des Verfahrens könne jedoch keine Einschätzung abgegeben werden, inwiefern die Bahn gegen die Fahrgastrechteverordnung verstoße. Die Bahn zeigt sich unterdessen flexibel: "Im Sinne unserer Kunden akzeptieren wir auch alternative Nachweise für den Ticketkauf oder streben eine kulante Lösung an."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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