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Presseplätze für NSU-Prozess ausgelost

Archivmeldung vom 29.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

In München sind am Montag die Presseplätze für den Anfang Mai beginnenden NSU-Prozess von einem Notar ausgelost worden. Unter großem Medieninteresse wurden am Nachmittag die Resultate bekanntgegeben. Insgesamt hatten sich 927 Medienvertreter beworben, wovon 30 aus formalen Gründen abgelehnt werden mussten.

Weil für jedes Medium laut Gerichtsverfügung nur ein Los in die Lostrommel kommen sollte, nahmen letztlich 324 Medien an der Verlosung teil. Für auf Persisch publizierende Medien war ein gesetzter Platz vorgesehen, allerdings hatte sich kein Bewerber gefunden.

Bei der Pressekonferenz sorgten mehrere Auslosungsergebnisse für Heiterkeit, so beispielsweise als die Gerichtssprecherin das Losglück für die Zeitschrift "Brigitte" bekanntgab, oder in der Kategorie "öffentlich-rechtlicher Rundfunk" die Medienanbieter "ARD und WDR" als Gewinner benannte.

Die Angriffe und Vorwürfe, denen sich das Gericht schon im Vorfeld ausgesetzt sah, seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel", sagte der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber.

Berliner Journalist reicht Klage ein

Der Berliner freie Journalist Martin Lejeune hat unmittelbar nach der Auslosung der Presseplätze beim Münchener NSU-Prozess beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht sowie einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt. Das berichtet die "Saarbrücker Zeitung". Lejeune hatte beim ersten Verfahren eine Akkreditierung für den Prozess erhalten und war bei der neuen Verlosung am Montag leer ausgegangen. Er begründete die Klage damit, dass kein Lostopf für Freie Journalisten und Blogger gebildet worden sei. "Bewerbungen aus diesem Kreis hatten nicht die gleiche Chance, gezogen zu werden", sagte Lejeune der Zeitung. Außerdem habe er als Inhaber einer Platzkarte eine Rechtsposition, die ihm nicht so einfach weggenommen werden könne. Lejeune, der für die Berichterstattung bereits Verträge mit mehreren Regionalzeitungen abgeschlossen hatte, sprach auch von erheblichen materiellen Vorleistungen und einem großen Einnahmeausfall, der ihm nun bevorstehe. So habe er sich bereits eine Wohnung in München besorgt und andere Aufträge mit Blick auf die Prozessberichterstattung abgesagt.

"Welt" und "taz" erwägen Klage gegen NSU-Presseverlosung

Die Tageszeitungen "Die Welt" und "taz" erwägen eine juristische Klärung zur Verlosung der Presseplätze im Münchner NSU-Prozess. Die "taz", die im ersten Verfahren nach dem "Windhund"-Prinzip als erstes einen Platz bekommen hatte, ging nun ganz leer aus. "Es ist absurd, welche Medien zum Zug gekommen sind - ohne dabei jemandem zu nahe treten zu wollen", sagte "taz"-Chefredakteurin Ines Pohl zu "Focus Online". Es sei aber positiv zu bewerten, dass die türkischen Medien nun dabei seine. Jan-Eric Peters, Chefredakteur der "Welt"-Titel, sagte: "Der wichtigste Prozess in diesem Jahr in Deutschland, und die drei großen überregionalen Qualitätszeitungen des Landes sind ausgeschlossen, anders als etwa das Anzeigenblatt `Hallo München` – das ist doch absurd. Wir erwägen eine juristische Klärung."

Für Ärger dürfte auch die Kategorie "Nachrichtenagenturen" sorgen. Die Nachrichtenagentur dpa hatte sich offensichtlich mit mehreren Tochterunternehmen separat beworben und auf diese Weise direkt und indirekt drei Plätze bekommen, während große Agenturen wie Reuters oder AFP leer ausgingen. Das Gericht hatte sich nach eigenen Angaben nicht extern beraten lassen, was die Bewertung der Akkreditierungsgesuche angeht. Wenn es Zweifel gegeben hätte, habe man bei den Medienanbietern nachgefragt, aber sich ansonsten auf die Angaben verlassen, so die Gerichtssprecherin.

Die Angriffe und Vorwürfe, denen sich das Gericht schon im Vorfeld ausgesetzt sah, seien "in der deutschen Geschichte ohne Beispiel", hatte der Präsident des Oberlandesgerichts München, Karl Huber, sich zuvor beklagt. Er gehe davon aus, dass der Prozess "hoffentlich" am 6. Mai beginnen könne.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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