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Bund sieht keine Chance für Weiterbetrieb von Flughafen Tegel

Archivmeldung vom 20.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“.
Der Flughafen Berlin-Tegel „Otto Lilienthal“.

Lizenz: Axel Mauruszat
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverkehrsministerium sieht keine Chancen für eine Verlängerung des Flugbetriebs auf dem Berliner Airport Tegel. Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, widerspricht das Ministerium dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag von FDP-Wirtschaftsexperte Martin Lindner.

Es führe zu "falschen Schlüssen". Denn in der BER-Planung "wird ausdrücklich die Schließung Tegels als tragende Begründung" für die Grundlage des Großflughafens bezeichnet, heißt es in einem Vermerk des Ministeriums. Der Bedarf für das Vorhaben sei daher "unmittelbar verknüpft mit einer Schließung von Tegel", also könnten die gesetzlichen Planauflagen nicht erfüllt werden, wenn Tegel weiterbesteht.

Die Beamten von Bundesminister Peter Ramsauer (CSU) schrieben: "Die Ausführungen des Gutachtens zur Bestandskraft sind irrelevant." Fiele die "Geschäftsgrundlage" der Planung weg, dann würde dies in jedem Fall die Rechtswidrigkeit des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses mit sich bringen.

Die gesamte Planfeststellung für den BER wäre somit hinfällig. Ramsauers Sonderkommission BER hatte "Focus" zufolge bereits Mitte März laut Protokoll der 30. Sitzung festgestellt: Für Planfeststellung und Planungsgrundlage sei die "Schließung der Flughäfen Tempelhof und Tegel" rechtlich bindend. "Für die Fortsetzung des Flughafenbetriebs in Tegel bedarf es eines neuen Planfeststellungsverfahrens, einer erneuten Widmung und einer Neuerteilung der Betriebsgenehmigung", heißt es dort. "Selbst wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlägen, würde ein erneutes Genehmigungsverfahren mindestens zehn Jahre dauern."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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