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Bundespolizei: 111.000 Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise 2016 - Gesetzeslücke fördert weitere Einreise

Archivmeldung vom 03.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Passkontrolle
Passkontrolle

Bild: Bundespolizei Rosenheim

Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr 111.000 Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise gestellt. Das teilte die Behörde Anfrage der "Welt" mit. Darin enthalten seien erfolgte oder versuchte illegale Einreisen. Die Anzeigen wurden vor allem an Staatsanwaltschaften in den Grenzregionen zu anderen EU-Staaten weitergeleitet.

Obwohl die meisten Verfahren nach einer Prüfung durch die Staatsanwaltschaft eingestellt werden, müssen formal Verfahren gegen die illegal Eingereisten eröffnet werden.

Das Aufenthaltsgesetz (Paragraf 14) erlaubt Ausländern die Einreise nicht, falls sie kein Visum haben beziehungsweise Bürger eines visumbefreiten Staates sind. Nicht bestraft werden darf aber, wer umgehend nach der Einreise Flüchtlingsschutz beansprucht. Dies führt naturgemäß dazu, daß auf frischer Tat ertappte Einreisende vom sogenannten "Flüchtlingsschutz" in anspruch nehmen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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