Brisantes Gutachten nach Tod von Zweijährigem in Spanien
Archivmeldung vom 01.03.2019
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWochen nach dem Tod des kleinen Julen in einem Brunnenschacht in der Nähe von Málaga in Spanien hat ein neues Dokument für Aufsehen gesorgt, schreibt die spanische Zeitung „El País“.
Auf der deutschen Webseite des russischen online Magazins "Sputnik" ist weiter zu lesen: "Die Anwälte von David Serrano, dem Besitzer des Grundstücks, auf dem der Brunnen stand, erhoben dem Blatt zufolge schwere Vorwürfe gegen die Rettungskräfte. Sie beriefen sich dabei auf einen Bericht des Architekten Jesús María Flores, der bereits in der Vergangenheit den Rettungseinsatz kritisiert hatte.
Laut dem Schreiben soll der Zweijährige durch eine Spitzhacke eines Helfers ums Leben gekommen sein. Das Werkzeug soll wenige Stunden nach dem Sturz eingesetzt worden und in den Brunnen gefallen sein.
„Der Einsatz mit der Spitzhacke, insgesamt zehn Schläge, zwischen 17.30 und 21.00 Uhr am Unglückstag (Julen war kurz vor 14 Uhr in den Schacht gefallen), ist das Einzige, was die körperlichen Wunden am Kopf und am Schädel des Minderjährigen verursachen konnte“, zitiert „El País“ aus dem Bericht.
Untermauert werde diese These von der Tatsache, dass an der Spitzhacke acht Haare des Kindes, einige sogar noch mit Wurzel, entdeckt worden seien.
David Serrano ist demnach der Einzige, gegen den in dem Fall ermittelt wird. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Seine Anwälte fordern nun eine Befragung der Feuerwehrleute und Polizisten, so das Blatt.
Der zweijährige Julen war am 13. Januar am Hügel Cerro de la Corona nahe der Küstenstadt Málaga in ein 110 Meter tiefes, illegal gegrabenes Bohrloch mit einem Durchmesser von nur 25 Zentimetern gestürzt, während seine Eltern picknickten. Seine Leiche wurde zwei Wochen später in 70 Metern Tiefe geborgen, nachdem Helfer in mühsamer Arbeit einen Parallelschacht gebohrt hatten. Laut dem kurz darauf veröffentlichten Autopsiebericht starb der Junge noch am Tag des Unfalls an schweren Kopfverletzungen.
Dem Besitzer des Grundstücks wird vorgeworfen, den Brunnenschacht nicht gesichert zu haben. Der Mann hat dies stets bestritten und betont, er habe das Loch mit zwei Betonblöcken abgedeckt."
Quelle: Sputnik (Deutschland)