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Vaatz/Baumann: Entschädigung für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer tritt bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft

Archivmeldung vom 29.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz MdB und der zuständige Berichterstatter im Innenausschuss, Günter Baumann MdB:

Im November des vergangenen Jahres hatte sich die Große Koalition insbesondere auf Initiative der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten und der Vertriebenenpolitiker über die Entschädigung der ostdeutschen Kriegsspätheimkehrer geeinigt. Nach der alten Gesetzeslage hätte mit der Auszahlung erst ab dem 1. Januar 2009 begonnen werden können.

Mit dem Änderungsgesetz tritt die Entschädigungsregelung für ostdeutsche Kriegsspätheimkehrer bereits zum 1. Juli 2008 in Kraft. Das Vorziehen der Inkrafttretung war für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wegen des hohen Alters der Betroffenen ein besonders wichtiges Anliegen. Besonders aus dem Blickwinkel der Nichtvererbbarkeit des Anspruchs war der späte Termin im Jahr 2009 für uns sehr unbefriedigend.

Kriegsgefangene, die in den östlichen Teil Deutschlands entlassen wurden, erhalten eine nach der Dauer des Gewahrsams gestaffelte Entschädigung in Höhe von 500 Euro (Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948), 1.000 Euro (Entlassungsjahrgänge 1949 und 1950) und 1.500 Euro (Entlassungsjahrgänge ab 1951).

Mit der Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2008 in Höhe von voraussichtlich 15,8 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2009 von rund 1 Mio. Euro kann die Entschädigung für die Heimkehrer durch das Bundesverwaltungsamt in Bonn nun zügig umgesetzt werden.

Der Anspruch auf Einmalentschädigung ist nicht pfändbar und auch nicht vererbbar, da das Gesetz an das Einzelschicksal der Betroffenen anknüpft. Weiterhin wird die Leistung nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet.

Endlich erhalten die ostdeutschen Kriegsheimkehrer und Geltungskriegsgefangenen eine symbolische Anerkennung für ihr erlittenes Schicksal. Es war insbesondere die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich für eine Entschädigung der Spätheimkehrer eingesetzt hatte.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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