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Kriminelle Clangröße erhält 27. Duldung

Archivmeldung vom 20.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
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Bild: Eigenes Werk /OTT

"Während teilweise in Deutschland geborene, unbescholtene und teils im Arbeitsprozess integrierte Personen das Land verlassen sollen und leider auch müssen, ticken die Uhren anders, wenn ein außer Land zu bringender Krimineller hier sein Unwesen treibt. Oder seit Jahrzehnten Straftaten begeht, wie beispielsweise das Berliner Clanmitglied Ahmad A. alias »Der Patron« Miri." Darüber berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht des "Spiegel".

Weiter schreibt das Magazin: "Nach SPIEGEL-Informationen erhielt der Kriminelle gerade seine 27. „Duldung“. Das prominente Mitglied des berüchtigten Miri-Clans darf somit weiter in Deutschland bleiben.

Multikrimineller seit 1992 als „Schutzsuchender“ im Land

Der angeblich 39-jährige A. kam 1989 mit seinen Eltern aus dem Libanon ins Land. Sein Asylantrag wurde 1992 abgelehnt. Aufgrund fehlender Reisepässe konnte die Familie nicht abgeschoben werden. Bereits als Jugendlicher fiel A. unter anderem durch räuberische Erpressung, Diebstahl und Körperverletzung auf. Inzwischen sind im Bundeszentralregister 22 Eintragungen vermerkt. A. soll dem Bericht zufolge enge Kontakte in die Berliner Gangsta-Rap-Szene pflegen. Erst im September wurde ein Urteil gegen A. rechtskräftig. Das Amtsgericht Berlin hatte ihn Ende Januar 2020 wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt berichtet, der Tagesspiegel.

Plötzlich Syrer

Der Bereicherer beschäftigt die Behörden seit Jahren mit diversen Identitäten. Drei Aliaspersonalien sind von ihm bekannt, mal ist er 1980 geboren, mal 1982 oder 1984, mal in Libanon, mal in der Türkei – oder eben in Syrien. Ist doch logisch: Rückführungen in das Land sind aber weiterhin kaum möglich, obwohl der seit 2012 geltende Abschiebestopp nach Syrien Ende Dezember ausgelaufen war. Es wäre ja nicht human, ja geradezu unmenschlich, den Schutzsuchenden in Länder wie Syrien oder in den Libanon abzuschieben – und für A. ist es zweifelsohne auch angenehmer, hier seine Potentiale weiter zu entfalten: eine Win-win-Situation für Gutmenschen, Kuscheljustiz und Clan Boss."

Quelle: Unser Mitteleuropa


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