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Bundesverwaltungsgericht will Zusatzarbeit für Lehrer in Sachsen-Anhalt prüfen

Freigeschaltet am 11.02.2025 um 18:11 durch Mary Smith
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig  vor der Urteilsverkündung. Bild: Hans U. P. Tolzin
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Leipzig vor der Urteilsverkündung. Bild: Hans U. P. Tolzin

Die von Sachsen-Anhalt angeordnete Mehrarbeit für Lehrer könnte juristisch doch noch gekippt werden. Auf Antrag zweier Pädagogen hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Revision zugelassen und damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt teilweise aufgehoben. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe).

In dem Beschluss der Leipziger Richter heißt es, der Rechtsstreit habe "grundsätzliche Bedeutung". Damit könnte eine Entscheidung anstehen, die Folgen auch für alle anderen Bundesländer hat. Seit April 2023 müssen Lehrer in Sachsen-Anhalt pro Woche eine Stunde zusätzlich unterrichten, wobei es Ausnahmen gibt. Die sogenannte Vorgriffsstunde soll dazu beitragen, den Unterrichtsausfall zu verringern.

Die Bildungsgewerkschaft GEW zeigt sich erfreut, dass nun ein Bundesgericht die Rechtmäßigkeit überprüft. "Wir sehen dem Verfahren mit Hoffnung entgegen", sagte GEW-Landeschefin Eva Gerth. Die Gewerkschaft hofft, dass das Bundesverwaltungsgericht erstmals Grundsätze dafür aufstellt, was das Land als Dienstherr abverlangen darf. Klägeranwalt Thomas Neie sagte der MZ: "Fraglich ist zum Beispiel, ob man eine wichtige Entscheidung mit so großen gesellschaftlichen Auswirkungen aus dem Parlament heraushalten kann. Da geht es ja auch um Gesundheitsschutz."

Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) will sich zum anstehenden Prozess in Leipzig nicht äußern.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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