Jan Korte: DIE LINKE. begrüßt BGH-Urteil zur Online-Durchsuchung
Archivmeldung vom 05.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer BGH hat heute entschieden, dass das heimliche Durchsuchen privater Computer durch die Sicherheitsbehörden nicht mit der Strafprozessordnung vereinbar ist. Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss für die Fraktion DIE LINKE. begrüßt das Urteil.
Das Urteil des BGH ist ein Glücksfall für die Bürgerrechte und für
jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt. Innenminister
Schäuble sollte sich den BGH-Spruch zu Herzen nehmen. Noch im
vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung in einer Nacht- und
Nebelaktion mit dem "Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit"
allen rechtlichen Bedenken zum Trotz Mittel für die Umsetzung der
Online-Durchsuchung bereitgestellt. Nun mussten die Richter den
Verfassungsminister abermals zur Einhaltung von Recht und Gesetz
drängen.
Schäuble sollte diese weitere Schlappe als Anlass nehmen, endlich
eine Kehrtwende in seiner Politik zu vollziehen. Es kann nicht sein,
dass der Innenminister sich ständig neue Spitzelmethoden einfallen
lässt und erst im Nachhinein die Rechtslage klärt. Bislang nimmt das
Innenministerium im so genannten Kampf gegen den Terror systematisch
Rechtsverstöße billigend in Kauf. Das muss ein Ende haben. Der
Innenminister sollte den Ehrgeiz entwickeln, rechtskonforme Gesetze
zu erarbeiten, statt ständig Niederlagen vor Gericht zu kassieren.
Andernfalls wird der Verfassungsminister selbst zur größten Bedrohung
für Verfassung und Demokratie. Im Fall der Online-Durchsuchung
jedenfalls hat der BGH einstweilen verhindert, dass die
Sicherheitsbehörden weitere Rechtsbrüche begehen. Private Festplatten
werden vorerst sicher vor staatlichen Schnüffelprogrammen sein.
Zumindest bis Schäuble einen neuen Angriff auf die Privatsphäre
startet.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE. Fraktion im Bundestag