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Der Trend geht zum Zweitjob: Tausende NRW-Polizisten arbeiten nebenbei

Archivmeldung vom 08.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Echte Polizisten oder doch Trickbetrüger? Eine Uniform macht noch lange keinen echten Polizeibeamten aus!
Echte Polizisten oder doch Trickbetrüger? Eine Uniform macht noch lange keinen echten Polizeibeamten aus!

Bild: Polizei

In Nordrhein-Westfalen gehen mindestens 5317 Polizeibeamte nach Dienstzeit einer anderen Tätigkeit nach. Das ergab eine Umfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" bei allen 47 Kreispolizeibehörden sowie beim Landeskriminalamt (LKA) und dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), an der sich 40 Behörden beteiligten. Die neun Dienststellen, die nicht teilnahmen, gaben unter anderem an, zu Personalangelegenheiten grundsätzlich keine Angaben zu machen. Die Zahl der Nebentätigkeiten wird nicht zentral beim Innenministerium erfasst.

Der Umfrage zufolge arbeiten die Polizisten nebenher in den unterschiedlichsten Bereichen. Sie sind unter anderem tätig als Hausmeister, Kellner, Thekenkraft, Schönheitsberater, Lehrer, Fußball- und Fitnesstrainer, Stromableser, Musiker, Fachhochschuldozent, Rollenspieler in der Polizeiausbildung, Rettungsassistent, Schiedsrichter, Übungsleiter im Breitensport und Imker.

Manche transkribieren auch Arztbriefe und wissenschaftliche Interviews oder sind für das Deutsche Rote Kreuz, die freiwillige Feuerwehr oder die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) tätig. Andere wiederum arbeiten in der Firma des Ehepartners, verwalten Immobilien und das Vermögen der Familie, verkaufen Versicherungen, geben Seminare in Krankenhäusern und bieten Selbstverteidigungskurse an. Einige arbeiten auch als Komparsen oder Laienschauspieler in Filmen und Fernsehsendungen.

In der Regel werden wenige Anträge auf Ausübung einer Nebentätigkeit abgelehnt. "Die Genehmigung erfolgt grundsätzlich, soweit kein Versagungsgrund gemäß dem Landesbeamtengesetz, der Nebentätigkeitsverordnung und den internen Dienstanweisungen vorliegt", erklärte Robert Scholten vom Polizeipräsidium Bonn stellvertretend für alle Kreispolizeibehörden.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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