Europäische Kommission hebt bereits verabschiedete Regelung zur Begrenzung der Handgepäckgröße wieder auf
Archivmeldung vom 13.12.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Europäische Kommission hat heute gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedstaaten beschlossen, die geplante Einführung einer Größenbeschränkung des Handgepäcks aufzuheben. Sie reagiert damit auf die Ergebnisse einer Studie, die den Sicherheitsgewinn dieser Regelung untersucht hat.
Dazu erklärt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen):
"Die deutschen Flughäfen danken der Europäischen Kommission, die zusätzliche Sicherheitsregelung zurück zu nehmen", sagt Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV. "Es war der richtige Weg, die Größenbeschränkung des Handgepäcks zunächst durch Luftsicherheitsexperten im Rahmen einer Risikoanalyse auf ihren Nutzen hin zu untersuchen."
Ursprünglich hatte die zum 6. November 2006 eingeführte EU-Verordnung, die eine Beschränkung bei der Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck regelt, vorgesehen, zusätzlich ab 6. Mai 2007 nur noch Handgepäck mit den Maximalmaßen 56 cm x 45 cm x 25 cm zuzulassen. Die Umsetzung dieser Regelung wurde auf Drängen der europäischen Luftverkehrsindustrie bereits im April diesen Jahres um ein Jahr verschoben. Zusätzlich wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die das durch größere Gepäckstücke möglicherweise ausgehende Risiko untersuchen sollte.
Ralph Beisel erklärt dazu: "Wir sind froh, dass der Einsatz der deutschen Flughäfen für eine Risikoanalyse erfolgreich war. Heute sind wir außerdem stolz, dass das Ergebnis der Risikoanalyse unseren Erwartungen entspricht und die bereits verabschiedete Größenbegrenzung zurückgenommen wird. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die Gepäckgröße nahezu keinen Einfluss auf die Sicherheit hat."
Die heutige Entscheidung von Europäischer Kommission und Vertretern der
Mitgliedstaaten stimmt optimistisch für die Zukunft. Beisel appelliert: "Um
einen höchstmöglichen Standard an Sicherheit zu gewährleisten, sollten künftig
alle Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen einer Risikoanalyse bewertet werden. Dies
sollte auch die kritische Abwägung von Kosten und Nutzen beinhalten."
Quelle: Flughafenverband ADV