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Beim Alter geschwindelt – Flüchtling kostet Staat 7.400 € zu viel: Angeklagte wurde freigesprochen

Archivmeldung vom 10.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Einwanderer (Symbolbild) Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Einwanderer (Symbolbild) Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Wie Medien[1] berichten hatte sich ein Mann als Minderjähriger ausgegeben und dadurch über 7.400 Euro zu viel an Sachleistungen erhalten. Vor Gericht wurde er jedoch freigesprochen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Im Jahr 2020, als alle im Lockdown saßen, kam ein reisefreudiger Afghane unklaren Alters über die Balkanroute in die EU. In Österreich wurde er ohne Pass aufgegriffen. Ein anderer Afghane soll dem angeklagten Landsmann dann den Geheimtipp gegeben haben, sich jünger zu machen: “Minderjährige schiebt man nicht so leicht ab”, soll er damals gesagt haben.

Polizisten hassen diesen Trick

Also gab der Afghane den 12. September 2005 als Geburtsdatum an und wäre damit erst 15 Jahre alt gewesen. Die Polizei glaubte dem Migranten indes kein Wort und meldete diesen Verdacht. Denn immer wieder kommt es bei Flüchtlingen zu kreativen Altersangaben.  

Kinder mit Bärten

Folglich wurde eine Bestimmung des Alters angeordnet und durchgeführt. Das Ergebnis verblüffte: Der Afghane soll nicht erst 15 Jahre alt sein, sondern wesentlich älter. Doch der Staat ließ sich wieder einmal auf der Nase herumtanzen. Denn durch den Status als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling hatte er rund 7.400 Euro mehr an Sachleistungen bekommen – alleine schon der intensivere Betreuungsaufwand in der Wohnsituation war wesentlich teurer.

Kuscheljustiz spricht Beschuldigten frei

In Korneuburg saß der Afghane nun wegen Betruges auf der Anklagebank. Ja, er habe gelogen erklärte er vor dem Landesgericht, aber nur um die Chancen einer Abschiebung zu mindern, gestand der Angeklagte. Er habe jedoch überhaupt keine Ahnung gehabt, welche Sachleistungen ihm aufgrund des Alters zustehen würden. Offensichtlich schützt Unwissenheit nun vor Strafe. Denn der gnädige Richter glaubte dem Angeklagten und konnte zudem keinen Vorsatz erkennen. Somit wurde er rechtskräftig freigesprochen!

Bananenrepublik verschenkt positiven Asylbescheid

Übrigens: Der Afghane hat mittlerweile einen positiven Asylbescheid erhalten und darf somit bleiben. Er bemühe sich redlich und besucht täglich einen Deutschkurs. Zudem arbeite er sogar täglich sage und schreibe 2 Stunden in einem Handyshop. Was jetzt mit den 7.400 Euro passiert, ist unklar."

Quelle: Wochenblick

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