90 Prozent der Vereinsvorstände kennen Haftungsrisiko nicht
Archivmeldung vom 07.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEtwa 90 Prozent der Vorstände der rund 500.000 eingetragenen Vereine in Deutschland kennen nicht die mit ihrem Amt verbundenen Haftungsrisiken. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) am Dienstag in München mitteilte, gilt dies besonders für die Steuer- und Abgabenrisiken.
Die
Arbeitsgemeinschaft wies daraufhin, dass nach einem Urteil des
Bundesfinanzhofes ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger
Vorsitzender eines Vereins für die Erfüllung der steuerlichen
Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss
der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die
Organisation einstehen.
Die Experten weisen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes zudem
darauf hin, dass der Vereinsvorsitzende auch haftet, wenn die
Verwaltungsangelegenheiten an ein anderes Mitglied oder
beispielsweise Steuerberater abgegeben wurden. Nach Angaben der
Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine wissen viele Vorstände
zudem nicht, dass es die Möglichkeit gibt, sich gegen die meisten
Risiken abzusichern. Der Schutzbrief für Vereinsvorstände ist den
meisten Vereinen nicht bekannt, da sie sich der Problematik und der
Gefahren im Ehrenamt bisher nicht bewusst sind.
Das Risiko der Vorstände ist vergleichbar mit dem des
Geschäftsführers eines Unternehmens. Viele der etwa zwei Millionen
Vorstände von Vereinen in Deutschland gehen davon aus, dass sie
umfassend durch Verbände oder Sport- und Haftpflichtversicherungen
abgesichert seien, dies ist jedoch zumeist nicht der Fall. Das
Problem stellt sich für jeden Verein - egal ob Sportverein,
Tierschutzverein, Kleingartenverein oder Gesangsverein. Das
Haftungsrisiko gilt ausserdem auch für nicht eingetragene
Vereinigungen - beispielsweise Clubs oder lose Interessenvertretungen
und natürlich auch für angestellte Vorstände und Geschäftsführer.
Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Auch wurde der Vereins-Schutzbrief - ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer - entwickelt. Damit können die Risiken minimiert werden. Im Internet gibt es unter www.agev.info weitere Informationen über den Vereins-Schutzbrief sowie Gerichtsurteile und Schadensbeispiele.
Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)