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90 Prozent der Vereinsvorstände kennen Haftungsrisiko nicht

Archivmeldung vom 07.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Etwa 90 Prozent der Vorstände der rund 500.000 eingetragenen Vereine in Deutschland kennen nicht die mit ihrem Amt verbundenen Haftungsrisiken. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) am Dienstag in München mitteilte, gilt dies besonders für die Steuer- und Abgabenrisiken.

Die Arbeitsgemeinschaft wies daraufhin, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender eines Vereins für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die Organisation einstehen.

Die Experten weisen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes zudem darauf hin, dass der Vereinsvorsitzende auch haftet, wenn die Verwaltungsangelegenheiten an ein anderes Mitglied oder beispielsweise Steuerberater abgegeben wurden. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine wissen viele Vorstände zudem nicht, dass es die Möglichkeit gibt, sich gegen die meisten Risiken abzusichern. Der Schutzbrief für Vereinsvorstände ist den meisten Vereinen nicht bekannt, da sie sich der Problematik und der Gefahren im Ehrenamt bisher nicht bewusst sind.

Das Risiko der Vorstände ist vergleichbar mit dem des Geschäftsführers eines Unternehmens. Viele der etwa zwei Millionen Vorstände von Vereinen in Deutschland gehen davon aus, dass sie umfassend durch Verbände oder Sport- und Haftpflichtversicherungen abgesichert seien, dies ist jedoch zumeist nicht der Fall. Das Problem stellt sich für jeden Verein - egal ob Sportverein, Tierschutzverein, Kleingartenverein oder Gesangsverein. Das Haftungsrisiko gilt ausserdem auch für nicht eingetragene Vereinigungen - beispielsweise Clubs oder lose Interessenvertretungen und natürlich auch für angestellte Vorstände und Geschäftsführer.

Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Auch wurde der Vereins-Schutzbrief - ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer - entwickelt. Damit können die Risiken minimiert werden. Im Internet gibt es unter www.agev.info weitere Informationen über den Vereins-Schutzbrief sowie Gerichtsurteile und Schadensbeispiele.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)

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