Peinliche Rechtspanne: Brummifahrer sparen Millionen Bußgelder
Archivmeldung vom 12.04.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Aufstöhnen der Unternehmen über die neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung für Lkw- und Busfahrer war groß. Viele sehen eine Kostenlawine auf sich zukommen. Jubeln werden dagegen all die tausende Berufskraftfahrer, deren laufende Verfahren wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeitenverordnung eingestellt, bzw. die aus formal rechtlichen Gründen alle freigesprochen werden müssen.
Einen ersten Fall gibt es bereits. Die auf Verkehrsrecht
spezialisierte Hamburger Anwaltskanzlei Mielchen & Coll. erwirkte für
einen Mandanten umgehend einen Freispruch.
Begründung des Richters: Da das Fahrpersonalgesetz nicht rechtzeitig an die neue Lenk- und Ruhezeitenverordnung (EG) 561/2006 angepasst worden ist, die alte Verordnung aber seit 11. April nicht mehr gültig ist, herrscht so etwas wie ein rechtsfreier Raum. Zitat aus dem Urteil: "Der Betroffene war aus rechtlichen Gründen freizusprechen. Das dem Betroffenen im Bußgeldbescheid vom ..... vorgeworfene Verhalten kann seit dem 11.04.2007 nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden."
Dazu Dr. Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht in
Hamburg: "Wenn während der Laufzeit eines Verfahrens auch nur für
eine Stunde das betreffende Gesetz außer Kraft tritt, wird die Tat
auch rückwirkend straffrei. Denn es ist in Deutschland immer das
mildeste Gesetz anzuwenden. Und wenn es für 60 Minuten kein Gesetz
gibt, entspricht dies dem mildesten Gesetz. Deshalb rate ich allen
Betroffenen in laufenden Bußgeldverfahren umgehend Freispruch oder
die Einstellung der Verfahren zu fordern."
Nach Schätzungen könnten davon hunderttausende Verfahren mit einem Bußgeldvolumen von bis zu 800 Millionen Euro betroffen sein.
Quelle: Pressemitteilung Anwaltskanzlei Mielchen & Coll.