Menschenrechtsinstitut begrüßt Resolution des UN-Menschenrechtsrates zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung
Archivmeldung vom 01.10.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichProf. Dr. Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärt zur Verabschiedung der Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung des UN-Menschenrechtsrates am 30. September 2010: "Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt die Resolution des UN-Menschenrechtsrates zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung außerordentlich. Die Tatsache, dass der UN-Menschenrechtsrat die Resolution im Konsens angenommen hat, unterstreicht, dass alle Staaten diesem Recht zentrale Bedeutung zumessen und es als rechtlich verbindlich ansehen.
Rudolf weiter: "Die Ableitung des Rechts aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem darin enthaltenen Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, gibt dem Recht eine verbindliche Grundlage. Diese Resolution beendet die jahrelange Diskussion um die Frage, ob es ein solches Recht überhaupt gibt. Völkerrechtlich ist nun klar gestellt, dass das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung denselben Status wie alle anderen Menschenrechte genießt. Jeder Mensch kann sich gegenüber dem Staat auf das Recht berufen. Hiermit ist ein Grundstein dafür gelegt, dass sich das Leben von Milliarden Menschen, die noch immer keinen Zugang zu ausreichendem, sicherem, bezahlbarem Wasser sowie zu hygienischer Sanitärversorgung haben, verbessert. Besonders durch den Einsatz der Bundesregierung für dieses Recht und das entschiedene Auftreten der deutschen Delegation in den Verhandlungen im UN-Menschenrechtsrat ist es zur Weiterentwicklung des Völkerrechts gekommen."
Die Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung wurde von Deutschland und Spanien eingebracht. Sie steht in der Folge der Resolution zum Recht auf Wasser und Sanitärversorgung der UN-Generalversammlung vom 28. Juli 2010.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte