Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten in Thüringen in Kraft getreten
Archivmeldung vom 04.03.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Oliver RandakNach Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern gilt ab dem 29. Februar 2008 auch in Thüringen die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern für Neubauwohnungen.
Der Thüringer Landtag hatte kürzlich eine dahingehende Änderung der Landesbauordnung
verabschiedet.
Der bvbf - Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. begrüßt den
ersten Schritt. "Rauchmelder ebenso wie Feuerlöscher stärken
nachhaltig den vorbeugenden Brandschutz in Privathaushalten", so der
Geschäftsführer des bvbf, Carsten Wege. "Generell müssen Schlafräume,
Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens
je einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Das sollte eigentlich
für jeden Haus- und Wohnungsbesitzer selbstverständlich sein, da es
hierbei schließlich um den Schutz menschlichen Lebens geht."
Akute Vergiftungsgefahr: Rauchgase sind gefährlicher als Flammen
Mehr als 200.000 Brände fordern in Deutschland Jahr für Jahr rund
600 Menschenleben und eine vielfach höhere Zahl an Verletzten. Die
allermeisten von ihnen - etwa 95 Prozent - fallen aber nicht den
Flammen, sondern giftigen Rauchgasen zum Opfer. Das Tragische daran:
Knapp 70 Prozent der Opfer werden nachts im Schlaf überrascht. Rauch
verbreitet sich lautlos und viel schneller als das Feuer selbst. Er
vernebelt Fluchtwege, versperrt die Sicht und betäubt die Betroffenen
in kürzester Zeit. Schon einige wenige Atemzüge, durch die das
hochgiftige Kohlenmonoxid (CO) in die Lunge gelangt, sind tödlich.
Moderne Rauchmelder, die als batteriebetriebene Geräte unabhängig
von der Stromversorgung funktionieren, erkennen selbst feinste
Rauchpartikel und lösen dann einen schrillen Alarmton aus. Speziell
für schwerhörige oder gehörlose Menschen werden zudem Modelle
angeboten, die über optische Signale vor Feuer und Rauch warnen.
Darüber hinaus empfiehlt sich die Installation einer
Funk-Alarmeinheit, die die Bewohner im ganzen Haus warnt. Auf diese
Weise können mehrere Wohnungen oder benachbarte Häuser miteinander
vernetzt und somit gleichzeitig die Nachbarn alarmiert werden.
Nähere Informationen zum vorbeugenden Brandschutz im Haushalt sind
auf der Internetseite des bvbf unter www.bvbf-brandschutz.de
abrufbar.