GEZ-Kontrolleure erhalten vom Staat Daten der Besitzer von Autos mit Radios
Archivmeldung vom 31.03.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer keine Rundfunkgebühren bezahlt, muss damit rechnen, dass die GEZ-Kontrolleure ihm über sein am Straßenrand abgestelltes Auto auf die Schliche kommen. Nach Informationen der "Rheinischen Post" hält das Kanzleramt die Existenz eines Autoradios für ausreichend, damit die Gebührenbeauftragten die Daten des Fahrzeughalters von den Zulassungsstellen erhalten können.
In einem aktuellen Papier von Kultur-Staatsminister Bernd Neumann
wird laut Zeitung darauf verwiesen, dass die Datenübermittlung laut §
35 des Straßenverkehrsgesetzes zulässig sei, um Ordnungswidrigkeiten
zu verfolgen. Bei versäumter Anmeldung von Rundfunkempfangsgeräten
oder ausbleibender Gebührenzahlung handele es sich um
Ordnungswidrigkeiten.
Der FDP-Abgeordnete Otto Fricke kritisierte, dass auf diese Weise
"jeder Autobesitzer zum potenziellen Gesetzesbrecher" werde: "Der
arglose Kfz-Halter gerät in eine Daten-Falle", sagte Fricke der
"Rheinischen Post". Die NRW-Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol hält
die Herausgabe der Daten ohne weiteren konkreten Verdacht laut
Zeitung für unzulässig.
Die für die bundesweite Koordinierung von Rundfunkfragen
zuständige rheinland-pfälzische Staatskanzlei bestätigte nach Angaben
der Zeitung gegenüber dem Kanzleramt, dass "in einzelnen
Verdachtsfällen" die Gebührenbeauftragten von den Zulassungsstellen
"in der Regel entsprechende Auskünfte zu Halterdaten erhalten". Es
erfolge jedoch kein genereller Datenabgleich.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post