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Über 500 Millionen Corona-Masken haben Verfallsdatum überschritten

Archivmeldung vom 18.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk

Hunderte Millionen Corona-Masken aus Beständen der Bundesgesundheitsministeriums und der einzelnen Landesministerien sind mittlerweile abgelaufen. Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zeigen, dass mittlerweile 485 Millionen ihr Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht haben, berichtet die Funke-Mediengruppe. Unter einer Million davon seien bereites energetisch verwertet worden - also verbrannt.

Ursprünglich hatte das Bundesgesundheitsministerium nach eigenen rund 5,9 Milliarden OP- und FFP2 Masken angeschafft. Mindestens 896 Millionen Masken wurden zudem von den Ländern seit Pandemiebeginn besorgt, wie eine Umfrage der Funke-Mediengruppe ergab. Weil Berlin, Brandenburg und Thüringen keine differenzierteren Daten vorlegen können, dürfte die tatsächliche Zahl noch höher liegen.

Bremen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Bayern, Hessen und Brandenburg konnten nach eigenen Angaben alle die von den Landesministerien beschafften Masken vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums verwenden, indem sie ihre Bestände etwa an Krankenhäuser, Schulen oder Kindergärten verteilten. Die restlichen Ministerien hatten bislang etwa 47,6 Millionen abgelaufene Masken aus eigener Anschaffung im Bestand, die zum Teil bereits entsorgt wurden. Auch hier fehlen differenzierte Angaben von Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin. Hinzu kommen abgelaufene Masken, die zwar bei den Landesministerien lagern, aber vom Bund beschafft wurden.

Ob die Masken trotz Ablauf des Haltbarkeitsdatums weiter aufgehoben werden, wird von den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Vor einer Nutzung von Masken nach Ablauf ihres Haltbarkeitsdatums warnen Experten. "Ich sehe eine weitere Nutzung nach dem Haltbarkeitsdatum sehr kritisch", sagte Tobias Bleyer von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin der Funke-Mediengruppe. "Es handelt sich danach nicht mehr um ordnungsgemäße persönliche Schutzausrüstung, die verwendet oder zur Verfügung gestellt werden darf."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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