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Hamburger Datenschutzbeauftragter: Flächendeckende Videoüberwachung in Einkaufszentren rechtswidrig

Archivmeldung vom 10.02.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: HAUK MEDIEN ARCHIV / www.bayernnachrichten.de/ Alexander Hauk / pixelio.de
Bild: HAUK MEDIEN ARCHIV / www.bayernnachrichten.de/ Alexander Hauk / pixelio.de

Die großflächige Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe ist nach Ansicht mehrerer Landesdatenschutz-Behörden rechtswidrig. Es würden Bereiche gefilmt, in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, sagte der Datenschutzbeauftragte des Landes Hamburg, Johannes Caspar, dem Radioprogramm NDR Info. "Die Überwachung verstößt in dieser Form gegen das Bundesdatenschutzgesetz", so Caspar weiter.

Die Hamburger Firma ECE, die in Deutschland 93 Shoppingcenter betreibt und zum Besitz der Otto-Familie gehört, wies den Vorwurf zurück. Über die Rechtmäßigkeit der Kameras soll nun gerichtlich entschieden werden, ein Urteil hätte bundesweite Auswirkungen.

In Absprache mit der Hamburger Behörde hatten Datenschützer in mehreren Bundesländern ECE-Einkaufszentren unter die Lupe genommen. Die beanstandeten Kameras hingen unter anderem in den Eingängen zu Toiletten und Umkleideräumen der Mitarbeiter. Auch Aufnahmen von den Eingängen ins Einkaufszentrum, von den Rolltreppen oder von den Gängen, wo Besucher in Cafés sitzen, bemängelten die Prüfer. Jeder Bürger habe ein Recht darauf, sich unbeobachtet in solchen öffentlichen Räumen zu bewegen. "Viele Menschen gehen davon aus, dass sie sich da in einer relativen Situation der Anonymität befinden. Wäre auch schön, wenn das so wäre - aber es ist nicht so", sagte Caspar NDR Info. Der Sprecher der niedersächsischen Datenschutz-Behörde, Michael Knaps, ergänzte: "So kann man sehen, wer sich wo trifft oder wann mit wem auf die Toilette geht. Das geht gar nicht." Kameraüberwachung an kritischen Stellen wie in Tiefgaragen, an Kassenautomaten oder auf Fluchtwegen sei hingegen grundsätzlich erlaubt, so die Datenschützer.

Caspars Behörde hatte das Hamburger Alstertal-Einkaufszentrum überprüft und angeordnet, 24 der 75 aufgehängten Videokameras abzubauen. ECE weigerte sich aber, dem nachzukommen. "Die Kunden haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher unterwegs sein können. Sie verlangen heute sogar, dass es solche Einrichtungen gibt, und wir weisen an jedem Eingang auf die Videoüberwachung hin", sagte Sprecher Christian Stamerjohanns. In Einzelfällen sei ECE bereit, zu reagieren, grundsätzlich wolle man aber an der umfangreichen Kameraüberwachung festhalten. Den Vorwurf der ständigen Überwachung wies Stamerjohanns zurück, da die Aufnahmen der Kameras nicht ausgewertet, also nicht vom Sicherheitsdienst beobachtet würden. Nur bei Straftaten würden die Bilder an die Behörden weitergegeben. Caspar und Knaps hingegen bemängelten, dass die Sicherheit durch die Kameras nicht erhöht werde, da im Falle eines Delikts niemand sofort eingreifen könne.

Bundesweit unterstützen mehrere Datenschutz-Behörden Caspars Vorstoß, unter anderem Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. In einem Musterverfahren wird das Verwaltungsgericht Hamburg darüber entscheiden. Ein Urteil hätte dann bundesweit Signal-Wirkung und würde genau regeln, welche Bereiche in Einkaufszentren gefilmt werden dürfen und welche nicht.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk

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