Tag der Wohnungslosen am 11.9: Mindeststandards für die Notunterbringung wohnungsloser Menschen
Archivmeldung vom 10.09.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićAnlässlich des Tags der Wohnungslosen am 11.09. fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich für eine menschenwürdige Unterbringung wohnungsloser Menschen einzusetzen, und spricht sich für die Einführung verpflichtender Mindeststandards für die Notunterbringung aus.
"In den kommunalen Notunterkünften leben wohnungslose Menschen oft auf engstem Raum, teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen. Vielerorts ist die Notunterbringung keine Übergangslösung mehr, sondern ein Dauerzustand für die Betroffenen", so Nele Allenberg, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. Ein Drittel der wohnungslosen Menschen lebe länger als zwei Jahre in den Notunterkünften. Diese seien in der jetzigen Form mit den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nicht vereinbar und müssten dringend verbessert werden. "Menschen in Notunterkünften sind nicht nur in ihrem Menschenrecht auf Wohnen eingeschränkt. Auch ihr Recht auf Familie, auf Gesundheit und auf Schutz vor Gewalt ist oftmals nicht gewährleistet", so Allenberg weiter.
Allein in Nordrhein-Westfalen lebten am 30. Juni 2020 36.082 wohnungslose Menschen in der kommunalen Notunterbringung. Verlässliche Zahlen für das Bundesgebiet gibt es bisher nicht. Sie werden im Jahr 2022 vorliegen, wenn erstmals eine bundesweite Wohnungslosenstatistik veröffentlicht wird.
"Die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Unterkünften kann aber nur ein erster Schritt sein. Wichtig ist es, dass sich Bund, Länder und Kommunen vorranging dafür einsetzen, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und zu überwinden", fordert Allenberg. Einige Kommunen gingen mit gutem Beispiel voran; einzelne Bundesländer, etwa Nordrhein-Westfalen, unterstützten durch Förderprogramme. Lobenswert sei auch das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz von 2020, das es künftig ermögliche, das Ausmaß von Wohnungslosigkeit in Deutschland bundesweit besser zu erfassen.
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)