Staatsanwaltschaft Chemnitz begründet Freilassung
Archivmeldung vom 18.09.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDrei Wochen nach dem Tötungsdelikt in Chemnitz hat die dortige Staatsanwaltschaft die Freilassung eines der Tatverdächtigen begründet. Auf dem gefundenen Messer sei keine DNA des beschuldigten Irakers gefunden worden, "es gibt keine Zeugen, die gesehen haben, dass er mit einem Messer zugestochen hat", sagte Ingrid Burghart von der Staatsanwaltschaft Chemnitz am Dienstag. "Er befindet sich nun auf freiem Fuß."
Der in Haft befindliche syrische Beschuldigte sei aber weiterhin dringend tatverdächtig, ebenso ein weiterer Iraker, nach dem aber noch gefahndet werde. Der Anwalt des freigelassenen Irakers, Ulrich Dost-Roxin, übte heftige Kritik an den Ermittlungsbehörden. Das Prinzip der Unschuldsvermutung sei verletzt worden. Die Zeugenaussagen, die seinen Mandanten mutmaßlich belasten, seien komplett wertlos. Keiner der Zeugen könne die Tat im Ablauf schildern, die Zeugen hätten auf Fotos die Verdächtigen nicht wiedererkennen können. "Diese Zeugenaussagen haben einen Beweiswert von null", sagte Dost-Roxin. Unter diesen Umständen hätte der Haftantrag von der Staatsanwaltschaft gar nicht gestellt werden dürfen. Die Polizei ließ unterdessen verlauten, sie stelle sich nach der Freilassung des Irakers auf weitere Proteste ein.
Quelle: dts Nachrichtenagentur