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SoVD: Rentenerhöhung gleicht nicht einmal die Kaufkraftverluste aus

Archivmeldung vom 30.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zum Inkraftreten der Rentenerhöhung am 1. Juli erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Für die Rentnerinnen und Rentner gleicht die Rentenerhöhung von 1,1 Prozent nicht einmal die Kaufkraftverluste aus. Angesichts steigender Preise für  Lebensmittel und Energie kommen gerade Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen kaum noch über die Runden. Seit 2004 betrug der Kaufkraftverlust der Rentnerinnen und Rentner mindestens zehn Prozent.

    Die diesjährige Rentenerhöhung relativiert sich auch deshalb, weil die rentenkürzende Wirkung des Riester-Faktors lediglich um zwei Jahre hinausgezögert wird. Das bedeutet: Mit der Verschiebung des Riester-Faktors auf 2012 und 2013 werden die Rentenkürzungen nicht verhindert, sondern zwei Jahre später nachgeholt. Das hat zur Folge, dass die Rentner in diesen Jahren nur mit sehr geringen Rentenerhöhungen rechnen können.

    Die Rentnerinnen und Rentner können keine weiteren Einbußen bei den Renten verkraften. Sie dürfen nicht von der Lohnentwicklung abgekoppelt werden. Der schleichende Wertverlust der Renten muss gestoppt werden. Der SoVD fordert daher, den Riester-Faktor dauerhaft auszusetzen und den Nachholfaktor abzuschaffen, um weitere Rentenkürzungen zu verhindern.

    Außerdem fordert der SoVD die Einführung einer Inflationsschutzklausel. Das SoVD-Konzept ergänzt die lohnorientierte Rentenanpassung um eine Inflationsschutzklausel: Falls die Lohnentwicklung höher ausfällt als die Inflationsrate des Vorjahres erfolgt die Rentenanpassung mindestens in Höhe der Inflationsrate. Wenn die Lohnentwicklung unterhalb der Inflationsrate liegt, müssen die Renten zumindest in der Höhe der Bruttolöhne angepasst werden. Damit wird sichergestellt, dass die Renten den gleichen Schutz vor inflationsbedingten Kaufkraftverlusten genießen wie die Löhne.

Quelle: SoVD-Bundesverband

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