BSW scheitert in Karlsruhe mit Anträgen auf Neuauszählung der Wahl

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) abgelehnt, mit denen die Partei noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollte. Die Anträge, die Verfassungsbeschwerde und die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten seien unzulässig, so die Karlsruher Richter.
"Ebenso wie vor der Wahl ist auch vor der Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses Rechtsschutz in Bezug auf diese Wahl nur begrenzt
möglich", begründete der Zweite Senat des Gerichts seine Entscheidung.
"Insbesondere ist Rechtsschutz gegen etwaige Zählfehler dem Einspruch
gegen die Wahl und dem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten, ohne dass
damit unzumutbare Nachteile verbunden wären."
Der Partei fehlen
nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahl 13.435 Stimmen für den Einzug in
den Bundestag. Die vorläufige Ergebnisdarstellung der Bundeswahlleiterin
basiert auf sogenannten "Schnellmeldungen", die in der Wahlnacht
übermittelt und bekannt gemacht wurden. Rechtlich entscheidend sind erst
die späteren endgültigen Wahlergebnisfeststellungen durch die
Wahlausschüsse.
Derzeit läuft die Ergebnisübermittlung des
endgültigen Ergebnisses. Kleinere Abweichungen in den Ergebnissen nach
oben oder unten sind auf die Prüfschritte anhand der Niederschriften,
etwaige Nachzählungen und Korrekturen zurückzuführen, so die
Bundeswahlleiterin. Diese würden bei jeder Wahl auftreten. Der
Bundeswahlausschuss will das endgültige amtliche Ergebnis der
Bundestagswahl 2025 voraussichtlich am Freitag feststellen und
bekanntgeben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur