Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes BGH weist alle Revisionen im Lübcke-Prozess zurück

BGH weist alle Revisionen im Lübcke-Prozess zurück

Archivmeldung vom 25.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt. Der BGH wies am Donnerstag alle Revisionen zurück. Demnach seien keine Rechtsmängel festgestellt worden.

Das OLG hatte den Hauptangeklagten Stephan E. im Januar 2021 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Anordnung der Sicherungsverwahrung des Angeklagten vorbehalten. Von einem weiteren Vorwurf - versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung zulasten eines Asylbewerbers - hatte es ihn freigesprochen.

Den weiteren Angeklagten Markus H. hatte das Gericht wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Hinsichtlich des Vorwurfs der Beihilfe beim Lübcke-Mord gab es einen Freispruch. Gegen das Urteil hatten sowohl die Angeklagten als auch der Generalbundesanwalt Revision eingelegt. Während sich die Angeklagten gegen ihre Verurteilung wendeten, beanstandete der Generalbundesanwalt die Teilfreisprüche beider Angeklagten, und dass die Sicherungsverwahrung des Angeklagten E. lediglich vorbehalten wurde. Weiter griffen Lübckes Ehefrau sowie seine beiden Söhne als Nebenkläger den Teilfreispruch des zweiten Angeklagten an. Auch der Asylbewerber, den E. angegriffen haben soll, wendete sich als Nebenkläger gegen den Teilfreispruch. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Hintergrund war dem Vernehmen nach ein rechtsextremistisches Motiv - sowohl Stephan E. als auch Markus H. waren Teil der rechten Szene.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte gerste in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige