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Viele Studenten haben Energiepreispauschale nicht beantragt

Archivmeldung vom 29.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Wenige Tage vor Fristende hat mehr als jeder fünfte Studierende noch keinen Antrag zum Erhalt der Energiepreispauschale gestellt. Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sagte der "Rheinischen Post", dass die Zahl der erfolgreich eingereichten Anträge bei 78,6 Prozent der Antragsberechtigten liegt.

Demnach dürften sich mehr als 700.000 Berechtigte noch nicht um den Erhalt der Leistung gekümmert haben. Zuletzt war die Bundesregierung von mehr als 3,55 Millionen Personen ausgegangen, denen die Pauschale zustehen würde - rund 2,8 Millionen haben bislang einen erfolgreichen Antrag gestellt, betonte die Sprecherin. Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Ria Schröder, wertete die Energiepreispauschale dennoch als vollen Erfolg. Aus ihrer Sicht sei es nicht schlimm, dass nicht alle Berechtigten die Zahlung in Anspruch genommen hätten. 

"Nicht alle Studierende oder Fachschüler sind arm und auf Hilfen angewiesen", sagte Schröder der Redaktion. Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Oliver Kaczmarek, verwies zwar ebenfalls auf erzielte Erfolge. Zugleich räumte er angesichts der Zahlen ein, "dass wir für die Zukunft automatische Verfahren und zielgruppenorientierte Kommunikation brauchen, um wirklich allen Betroffenen zu ihrem Rechtsanspruch zu verhelfen." Derweil betonte eine Sprecherin des Ministeriums, dass die Frist zum Stellen eines Antrags erst am Montag, 2. Oktober, ende. Ursprünglich wurde als Fristende der 30. September kommuniziert. Dabei habe das neue Fristende keinen politischen, sondern einen bürokratischen Hintergrund. "Da der 30. September ein Samstag ist, endet entsprechend (...) des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags, in diesem Fall Montag, dem 2. Oktober 2023", so die Sprecherin. Bei der Energiepreispauschale handelt es sich um eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro für Studenten und Fachschüler, die die Bundesregierung im März angesichts gestiegener Lebenshaltungskosten auf den Weg gebracht hatte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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