Tattoostudio muss für Ohrlochstechen Schmerzensgeld an Dreijährige zahlen
Archivmeldung vom 31.08.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEin Berliner Tattoo-Studio muss Schmerzensgeld zahlen, weil es einem dreijährigen Mädchen Löcher für Ohrringe gestochen hat. Das Studio und die Eltern des Kindes einigten sich am Freitag in einem Vergleich auf eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 70 Euro.
Laut dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg schenkten die Eltern ihrer Tochter zum dritten Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern. Nachdem das Elternpaar die Prozedur in dem Tattoostudio als schmerzhaft und traumatisch empfand, erstattete es Anzeige. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte schätzt Ohrlochstechen bei Minderjährigen als Körperverletzung ein. So erwägt das Gericht den Fall durch die Staatsanwaltschaft einer weiteren Beurteilung zu unterziehen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur