Zollfahndung Frankfurt hebt illegale Shisha-Tabak Fabriken aus
Archivmeldung vom 23.02.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićZwei illegale Produktionsstätten für Shisha-Tabak haben Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder am 22.02.2024 in Koblenz und Ludwigshafen am Rhein ausgehoben. Dabei beschlagnahmten die Ermittlerinnen und Ermittler rund 2.250 Kilogramm unversteuerten Wasserpfeifentabak, 9.850 Stück unversteuerte Zigaretten sowie 14.000 Euro Bargeld in durchsuchten Lagerhallen.
"Neben den 2,2 Tonnen des unversteuerten Wasserpfeifentabaks stellten die Einsatzkräfte des Zolls zudem umfangreiche Produktionsmaterialien zur Herstellung von weiterem illegalen Shisha-Tabak sicher, hierunter kanisterweise Glycerin, Aromastoffe, Rohtabak sowie gefälschte Verpackungen namhafter Hersteller. Der entstandene Steuerschaden wird derzeit auf 680.000 Euro geschätzt", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main.
Mit den vor Ort sichergestellten Vormaterialien hätten die Tatverdächtigen weitere 6.000 Kilogramm an unversteuertem Wasserpfeifentabak herstellen können.
Die Ermittlungen unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern richten sich gegen zwei Tätergruppierungen aus Ludwigshafen am Rhein, dem Rhein-Pfalz-Kreis, dem Landkreis Mainz-Bingen und dem Neckar-Odenwald-Kreis. Diesen wird die banden- und gewerbsmäßige Steuerhinterziehung sowie Steuerhehlerei im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung und dem Handel mit unversteuertem Wasserpfeifentabak sowie Zigaretten vorgeworfen.
Auf die Spur der zehn Tatverdächtigen im Alter von 20 bis 50 Jahren führte zunächst eine Anzeige wegen der mutmaßlichen Einfuhr von Zigaretten aus Polen in erheblichem Umfang.
Unterstützt wurde der Einsatz durch Kräfte der Hauptzollämter Karlsruhe und Koblenz sowie des Zollfahndungsamtes Stuttgart. Der Abtransport der sichergestellten Beweismittel fand unter Einbindung des Technischen Hilfswerks - Ortsverband Koblenz und Ludwigshafen am Rhein statt.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.
Zusatzinformationen
Wasserpfeifentabak und Zigaretten unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland als sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen Steuerzeichen zu erkennen. Wer Tabakwaren, für die die Tabaksteuer hinterzogen wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den verschafft, oder diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft, der begeht eine strafbare gewerbsmäßige Steuerhehlerei.
Quelle: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main (ots)