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Wilkinson Sword nimmt Stellung zur Einstweiligen Verfügung von Gillette

Archivmeldung vom 01.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Landgericht Hamburg hat Wilkinson Sword - auf Antrag von Gillette Deutschland - die Verwendung der Werbeaussage "Keiner rasiert gründlicher" über den Spitzenrasierer QUATTRO MARINE untersagt.

Wie im Verfahren der einstweiligen Verfügung üblich, wurde dieser Beschluss vom Gericht weder begründet, noch hatte Wilkinson die Möglichkeit ihre Aussage zu verteidigen. Wilkinson wurde von dieser einstweiligen Verfügung überrascht, mehr noch aber über die Äußerung des Gillette-Marketingdirektors, Herrn Ladau in dieser Zeitschrift. Dieser erklärte, der Gillette-Rasierer MACH3 Turbo habe in einer Studie des Hancock Instituts in den USA deutlich besser abgeschnitten als der Wilkinson QUATTRO. Diese Studie, so wird in der Stellungnahme behauptet, habe das Hamburger Gericht überzeugt.

Dies ist nicht zutreffend. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat erst kürzlich in zwei Verfahren, in denen Wilkinson gegen irreführende Werbebehauptungen von Gillette vorging, ausdrücklich festgestellt, dass der Hancock-Test gerade nicht beweise, dass der
MACH3 Turbo spürbar gründlicher rasiere als der QUATTRO. Deshalb wurde Gillette in beiden Verfahren verboten, zu behaupten, der MACH3 Turbo rasiere am gründlichsten (OLG Hamburg 5 U 48/04 und 80/04, beide vom 10.2.2005).

Da die Untersagung der Benutzung des QUATTRO-Claims "Keiner rasiert gründlicher" nicht erläutert wurde, kann über die Überlegungen des Gerichts nur spekuliert werden. Die Anwälte von Wilkinson gehen davon aus, das Gericht habe in seiner Entscheidung unterstellt, der Verbraucher verstehe diesen Werbesatz nicht in seinem eigentlichen Wortsinn, sondern im Sinne von "QUATTRO MARINE ist der gründlichste Rasierer überhaupt". Eine solche Auslegung
könnte das Verbot in der Tat erklären, da Gillettes Hancock-Test nach Auffassung der Hamburger Gerichte beweist, dass beide Rasierer auf höchstem Niveau gleich gründlich rasieren.

Pressemitteilung Wilkonson Sword vom 01.09.2005

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