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Verkehrsunfälle: 14 Prozent der Autofahrer würden nur Schwerstverletzten helfen

Archivmeldung vom 18.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: s.media / pixelio.de
Bild: s.media / pixelio.de

Da möchte man lieber nicht Unfallopfer sein: Jeder siebte Autofahrer in Deutschland vertritt die Auffassung, dass ausschließlich schwerste Verletzungen eine Hilfspflicht begründen, wie etwa abgetrennte Gliedmaßen oder hoher Blutverlust. Weitere 73 Prozent halten es zudem nicht für erforderlich, sich bei den Opfern eines Unfalls zu erkundigen, ob für sie ein Rettungsdienst verständigt werden soll.

Dies ist das Ergebnis einer Autofahrerbefragung, durchgeführt vom Reifenexperten reifen.com. Kommt es tatsächlich zur Hilfeleistung, ist diese meist "suboptimal". So würden 63 Prozent der Ersthelfer Unfallopfer nicht in Sicherheit bringen, sondern an Ort und Stelle liegen lassen, da "innere Verletzungen vorliegen könnten". Dass der Mindestabstand des Warndreiecks vom Unfallort abhängt (Straße innerorts, Landstraße, Autobahn) und zwischen 25 bis 400 Metern variiert - davon haben darüber hinaus 42 Prozent der Autofahrer noch nie etwas gehört.

Rettungsgasse bilden? Das entscheide ich ...

Kaum zu glauben: Für Retter eine "Gasse" zu bilden (§ 11 StVO), ist für 15 Prozent eine freiwillige Angelegenheit - schließlich habe "der Gesetzgeber dies nirgends verbindlich geregelt". Ein wahrer Dorn im Auge sind etlichen der Autofahrer Anti-Gaffer-Maßnahmen: 9 Prozent halten an, um sich persönlich einen Eindruck zu verschaffen, "wenn der freie Blick auf das Unfallgeschehen durch einen modernen Sichtschutz unnötigerweise erschwert" ist.

Datenbasis: reifen.com hat vom 2. bis 10. September 349 Autofahrer online befragt. Die Umfrage ist somit nicht repäresentativ. Dazu hätten mindestens 1000 befragt werden müssen.

Quelle: reifencom GmbH (ots)

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