Befristeter Weiterbetrieb von Tegel laut CDU-Gutachten möglich
Archivmeldung vom 11.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Berliner Flughafen Tegel kann auch nach der Eröffnung des Flughafens BER in Schönefeld befristet weiterbetrieben werden. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtags Brandenburg im Auftrag der CDU-Fraktion erstellt hat. Das Gutachten liegt dem rbb exklusiv vor. Darin heißt es, die Länder Berlin und Brandenburg könnten die Ziele der Raumordnung und der Landesentwicklungspläne so ändern, dass sie einem befristeten Weiterbetrieb nicht mehr entgegenstehen.
Allerdings müssten zunächst alle privaten und öffentlichen Belange abgewogen werden. Nach Ansicht von Brandenburgs CDU ist der Flughafen BER schon bei seiner Eröffnung zu klein. Die zu erwartende Zahl von Passagieren könne dort nicht abgefertigt werden. CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzender Ingo Senftleben sagte dem rbb: ,,Wir wissen, dass wir am Flughafen BER, wenn er irgendwann fertig wird, zu wenig Platz haben werden für die Fluggäste. Deswegen hat das Gutachten für uns ergeben, dass wir Tegel befristet länger offen halten können. Solange, bis alle Fluggäste am neuen BER auch abgefertigt werden können."
Nach flughafeneigenen Prognosen werden im Jahr 2020 zur geplanten BER-Eröffnung 37 Millionen Passagiere pro Jahr erwartet. Um diese Zahl an Passagieren zu bewältigen muss bis dahin am BER ein zusätzliches Terminal (T2) errichtet werden. Die Prognosen seien in der Vergangenheit allerdings immer übertroffen worden, argumentiert die CDU.
Allerdings gibt es laut Gutachten einige Hürden für einen Weiterbetrieb von Tegel. Voraussetzung sei zum Beispiel, dass die Länder Berlin und Brandenburg ihren gemeinsamen Landesentwicklungsplan ändern. Zudem müssten sich die drei Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und der Bund darin einig sein, den Flughafen Tegel befristet weiter betreiben zu wollen.
Vor einer Entscheidung zum Weiterbetrieb muss laut Gutachten eine Abwägung erfolgen, was schwerer wiegt: Kapazitätsengpässe am neuen BER oder Faktoren wie Lärm, Schadstoffe und Sicherheitsbedenken am Standort Tegel. Allerdings stellt der Parlamentarische Beratungsdienst fest: ,,Ob ein solches Abwägungsergebnis zweckmäßig ist, ist eine politische Entscheidung, die gerichtlich nicht überprüfbar ist."
Bislang lehnen die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin einen Weiterbetrieb des Flughafens Tegel mit Verweis auf den Planfeststellungsbeschluss und den Landesentwicklungsplan ab. Die CDU-Fraktionen im Brandenburger Landtag und im Berliner Abgeordnetenhaus wollen nun beantragen, dass die befristete Offenhaltung des Flughafens Tegel erneut geprüft wird.
Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)