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Heimliche Vaterschaftstests sind illegal

Archivmeldung vom 27.03.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu heimlichen Vaterschaftstests erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Wolfgang Neškovic: Das Urteil verdient Zustimmung. Der Gesetzgeber ist durch das Urteil aber gleich in doppelter Weise gefordert.

Er hat einerseits sicherzustellen, dass das Recht des Kindes und der Mutter auf informationelle Selbstbestimmung vor heimlicher Durchsetzung des Interesses des Mannes an der Klärung seiner biologischen Vaterschaft geschützt wird. Den wirksamsten Schutz hierfür bietet das Strafrecht. Deswegen unterstützt DIE LINKE. Frau Zypries darin, heimliche Vaterschaftstests ausdrücklich unter Strafe zu stellen.

Andererseits ist die Bindung eines sozialen Vaters zu "seinem" Kind grundsätzlich auch schützens- und erhaltenswert. Es ist deshalb richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage des heimlich handelnden Mannes zwar abweist, zugleich aber betont, dass der Gesetzgeber ein Verfahren zu regeln hat, mit dem ein sozialer Vater seine biologische Vaterschaft offen klären kann, ohne bei negativem Vaterschaftstest die sozialen Bindungen zu "seinem" Kind zwangsläufig zu verlieren. Dies entspricht einem modernen Familienverständnis, nach dem Familie dort ist, wo Kinder aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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