Dresden: Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft Dresdner Hotel Zehn Personen ohne Arbeitserlaubnis
Archivmeldung vom 29.08.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićAm 27. August 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes in Dresden durch. Unter anderem kontrollierten die Zöllnerinnen und Zöllner das Personal eines Hotels im Nordwesten der Stadt.
15 Personen, unter ihnen Reinigungskräfte, Küchenpersonal, Rezeptionisten und Hausmeister wurden bei der Verrichtung unterschiedlicher Tätigkeiten angetroffen. Darunter befanden sich zehn Personen, die sich illegal in Deutschland aufhielten und weder ein gültiges Visum noch eine Arbeitserlaubnis besaßen. Auch waren die Personen nicht zur Sozialversicherung gemeldet und arbeiteten somit seit mehreren Monaten schwarz. Weiterhin lag gegen zwei der illegalen Arbeitskräfte jeweils ein Haftbefehl vor, welche noch vor Ort durch Zoll und Polizei vollstreckt werden konnten.
Gegen den Inhaber des Hotels wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet, u.a. wegen des Einschleusens von Drittausländern in zehn Fällen sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung und ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang.
Gegen die illegalen Arbeitskräfte wurden jeweils Strafverfahren aufgrund des unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet eingeleitet. Ihnen wurde durch die Beamten vor Ort die Weiterarbeit untersagt.
Quelle: Hauptzollamt Dresden (ots)